Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße zu versetzen, um die bereits genutzte Fläche offiziell als Parkbereich auszuweisen. Dies soll eine Diskrepanz in der Beschilderung beseitigen und zukünftige Bußgelder vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Schild für halbseitiges Parken auf dem Gehweg vor dem Haus Dahlmannstraße 38 kurz hinter den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Dahlmannstraße vor die Hausnummer 36 versetzt wird. Damit würde die bereits entsprechend genutzte Fläche auch offiziell als Parkbereich ausgewiesen werden.
Begründung
Bisher befindet sich das Schild an der ersten Straßenlaterne nach dem Kreuzungsbereich. Zum Parken wird jedoch bereits heute auch schon die Fläche zwischen den Pollern am Kreuzungsbereich bis zum Schild genutzt. Hier haben in der Regel fünf Pkw problemlos Platz und die Straßenbreite wird auch nicht zum Rangieren benötigt. Jüngst wurden jedoch Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit von der Stadtpolizei verteilt, weil die Beschilderung erst ab der Hausnummer 38 das entsprechende Abstellen erlaubt. Daher sollte diese unnötige Diskrepanz für die Zukunft beseitigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2024OFOF 423/4Schild für halbseitiges Gehwegsparken in der Dahlmannstraße versetzenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 3. September 2024Sie sind hierOMOM 5813Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzenDirektanregung
- 17. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 114Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats