Schild für halbseitiges Gehwegsparken in der Dahlmannstraße versetzen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, das Schild für halbseitiges Gehwegsparken in der Dahlmannstraße zu versetzen, um die bereits genutzte Fläche offiziell als Parkbereich auszuweisen. Dies soll die Diskrepanz in der Beschilderung beseitigen und zukünftige Bußgelder vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortbeirat bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass das für Schild für halbseitiges Parken auf dem Gehweg vor dem Haus Dahlmannstraße 38 kurz hinter den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Dahlmannstraße vor die Hausnummer 36 versetzt wird. Damit würde die bereits entsprechend genutzte Fläche auch offiziell als Parkbereich ausgewiesen werde.
Begründung
Bisher befindet sich das Schild an der ersten Straßenlaterne nach dem Kreuzungsbereich. Zum Parken wird jedoch bereits heute auch schon die Fläche zwischen den Pollern am Kreuzungsbereich bis zum Schild genutzt. Hier haben in der Regel fünf Pkw problemlos Platz und die Straßenbreite wird auch nicht zum Rangieren benötigt. Jüngst wurden jedoch Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit von der Stadtpolizei verteilt, weil die Beschilderung erst ab der Hausnummer 38 das entsprechende Abstellen erlaubt. Daher sollte diese unnötige Diskrepanz für die Zukunft beseitigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2024Sie sind hierOFOF 423/4Schild für halbseitiges Gehwegsparken in der Dahlmannstraße versetzenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 3. September 2024OMOM 5813Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzenDirektanregung
- 17. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 114Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)