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Reflexion

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Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2024, OF 1044/5 Betreff: Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert das Taubenfüttern nicht nur durch das Aufstellen von Schildern, sondern auch an sog. Hotspots wie der Haltestelle Stresemannallee Bahnhof zu kontrollieren. Begründung: Wie schon mehrfach in Anträgen gefordert wird das Taubenfüttern leider nicht unterlassen. Hinzu kommt, dass Ratten sich wegen des "Gratisfutters" vermehrt um diese Futterplätze ansiedeln und somit eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass das Auslegen von Futter trotz Verbotsschildern nicht unterlassen wird. Deshalb ist es angebracht durch Ordnungskräfte Kontrollen durchzuführen Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5331 2024 Die Vorlage OF 1044/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1294 Betreff: Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren Die Problematik des Taubenfütterns an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" ist der Stadtpolizei bekannt und war bereits vor der Anregung durch den Ortsbeirat Teil der hiesigen Überwachungsmaßnahmen. Dabei wurde regelmäßig Taubenfutter und auch Hinweise auf das Vorhandensein von Ratten gefunden, aber nie d. Auslegende erwischt, obwohl die Stadtpolizei zu unterschiedlichen Tageszeiten vor Ort war. Die Überwachungsmaßnahmen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgesetzt, bis d. Auslegende ermittelt werden kann. Erst dann kann von einer Bereinigung der Beschwerdelage ausgegangen werden. Sollten der Bevölkerung Personen auffallen, dann wären Hinweise zum Täter und zu den Tatzeiten von Vorteil, um die Ermittlung zu beschleunigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5331

Beratung im Ortsbeirat: 4