Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur zu verbieten, sondern auch aktiv zu kontrollieren. Dies ist notwendig, da das Füttern trotz Verboten weiterhin stattfindet und gesundheitliche Risiken durch die Ansiedlung von Ratten entstehen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Taubenfüttern nicht nur durch das Aufstellen von Schildern zu verbieten, sondern auch an Hotspots wie der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" zu kontrollieren.
Begründung
Wie schon mehrfach in Anträgen gefordert, wird das Taubenfüttern leider nicht unterlassen. Hinzu kommt, dass Ratten sich wegen des "Gratisfutters" vermehrt an diesen Futterplätzen ansiedeln und somit eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass das Auslegen von Futter trotz Verbotsschildern nicht unterlassen wird. Deshalb ist es angebracht, durch Ordnungskräfte Kontrollen durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2024OFOF 1044/5Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollierenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 15. März 2024Sie sind hierOMOM 5331Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollierenDirektanregung
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1294Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats