Reflexion
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Baustelle Eckenheimer Landstraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 entstanden aus Vorlage: OF 188/3 vom 20.12.2021 Betreff: Baustelle Eckenheimer Landstraße 24 Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zum Bauvorhaben Eckenheimer Landstraße 24 zu prüfen und darüber im Detail zu berichten. Dabei sollen vor allem folgende Fragen Berücksichtigung finden: 1. In der Eckenheimer Landstraße 24 ist seit geraumer Zeit keine Bautätigkeit mehr zu beobachten. Was sind die Gründe, gibt es einen Baustopp und bis wann wird dieser Zustand dauern? 2. Wann wird vor allem auch das kleine Plätzchen seitlich des Hauses von Baugegenständen freigeräumt? Es ist im Moment mit Baumaterialien zugestellt, Gehweg und Fahrradweg sind seit Monaten gesperrt. Wann ist mit einem Rückbau der Absperrung zu rechnen? 3. Am Haus wurden die Gründerzeitverzierungen um die Fenster abgeschlagen. Wie konnte das genehmigt werden und mit welcher Begründung? Begründung: Es ist in einem Stadtteil, in dem es kaum Platz gibt, nicht nachvollziehbar, dass für ein Bauvorhaben vier Wohnungen so lange leer stehen und ein Platz einschließlich Fahrrad- und Gehweg auf unbestimmte Zeit gesperrt wird. Im Nordend gilt außerdem eine Erhaltungssatzung, die verbietet, willkürlich historische Verzierungen von Gründerzeithäusern zu zerstören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 Aktenzeichen: 63 1
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 633/3 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung für die Eckenheimer Landstraße 24 Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft sicher zu stellen, dass es bei Beeinträchtigungen dieser Art künftig sowohl für Mieter*innen als auch die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können." Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit c.a. 2 Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. Die letzte Genehmigung lief Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende, in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5043 2024 Die Vorlage OF 633/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem zweiten Satz der Begründung "In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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