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Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 219 Betreff: Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5885 (NR 1341) I. Es dient zur Kenntnis, dass das im Jahr 2011 vorgelegte Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main - Vision und Strategie" nicht mehr den technologischen als auch gesellschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen zur effizienten Nutzung der Elektromobilität im urbanen Raum genügt. Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2011 stark verändert, sodass eine grundlegende Überarbeitung des Strategiepapiers notwendig war. II. Es dient ferner zur Kenntnis, dass das "Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main - Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main" beauftragt wurde. Für die Erstellung des kommunalen Elektromobilitätskonzepts erhält die Stadt Frankfurt am Main eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von 80 %. III. Das in der Anlage beigefügte "Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main - Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main" mit seinen 22 Projektsteckbriefen wird zur Kenntnis genommen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilitätsangebote, zum Ausbau der Ladeinfrastruktur, zur Attraktivierung der Citylogistik und zum Marketing städtischer Mobilitätskonzepte gemäß dem Elektromobilitätskonzept voranzutreiben. V. Der Magistrat wird den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur mit kommerziellen Anbietern vorantreiben, da die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten im Stadtgebiet für potentielle Nutzer ausschlaggebend für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist. Dabei wird der Magistrat keine eigenen Investitionen in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vornehmen, sondern durch die Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse dazu beitragen, dass kommerzielle Anbieter die notwendige Ladeinfrastruktur errichten. Die im Rahmen des Elektromobilitätskonzepts empfohlene Einrichtung eines/r verwaltungsinternen Ladeinfrastrukturbeauftragten in der Verwaltung wird derzeit geprüft. Begründung: A) Zielsetzung Die Aktualisierung und Anpassung des bisherigen Konzeptes wurde notwendig, da aufgrund des rasanten technischen Fortschritts und der aktuellen Entwicklungen in Sachen Luftreinhaltung die Einführung alternativer Antriebe für die Stadt Frankfurt am Main massiv an Bedeutung gewonnen hat. Die aktuellen Diskussionen sowie die anstehende Verhandlung am VGH Kassel zum Thema Dieselfahrverbot aufgrund überschrittener NOX-Grenzwerte im Stadtgebiet legen die verstärkte Nutzung der Elektromobilität in Frankfurt am Main nahe. Das neue "Elektromobilitätskonzept 2030" beinhaltet eine umfassende Analyse bereits durchgeführter bzw. möglicher Maßnahmen und zeigt diverse Aktionsfelder für die Stadt Frankfurt am Main und andere Akteure auf. Das beigefügte Papier stellt ein integriertes kommunales Elektromobilitätskonzept vor, das sowohl den aktuellen technischen Entwicklungsstand als auch die derzeit absehbaren und zu erwartenden Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität bis zum Jahr 2030 berücksichtigt. 22 Projektsteckbriefe, die in Zusammenarbeit mit städtischen Dezernaten sowie weiteren Kompetenzträgern im Bereich Elektromobilität erarbeitet wurden, könnten als Grundlage städtische Maßnahmen/ Beschlüsse herangezogen werden und als Baustein für ein städtisches Gesamtverkehrskonzept dienen. Die Projektsteckbriefe sind jeweils versehen mit Zielindikatoren und ersten vorsichtigen Kostenabschätzungen. Da die Entwicklung der Elektromobilität abhängig ist von einer Vielzahl voneinander abhängiger Faktoren wurden die dargestellten Mobilitätsangebote priorisiert: Mobilitätsangebote A.1 Erhöhung des E-Bus-Anteils in der städtischen Busflotte A.2 Sichere Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder A.3 Bereitstellung von E-Sharing-Angeboten A.4 Vollintegration von E-Mobilitätsangeboten in digitale Produkte A.5 Pilotprojekt: Autonom fahrende E-Kleinbusse als Zubringer zum ÖPNV Ladeinfrastruktur B.2 Begleitung von strategischen Kooperationen von nationalen und internationalen Betreibern, Retail sowie Wirtschaft durch die Stadt B.3 Aufbau von urbaner Schnellladeinfrastruktur für ÖV, PKW und Nutzfahrzeuge B.4 Entwicklung eines Strategiekonzeptes für Stadtteile und Quartiere B.5 Erstellung eines Standort- und Betriebskonzeptes für Taxi-Ladeinfrastruktur B.6 Erhöhung der Anzahl von LIS-fähigen Anwohnerparkplätzen in Tiefgaragen, Parkhäusern und Quartiersgaragen KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paket-Dienste) & City-Logistik C.1 Bevorrechtigung in der Innenstadt für E-Lieferfahrzeuge nach EmoG C.3 Einrichten von Güterhubs/ Mikrodepots im Frankfurter Stadtgebiet C.5 Modellprojekt ZUKUNFT.DE Marketing und städtische Mobilitätskonzepte E.1 Bundesfördermittel einsetzen, Koordinierung von Fördermittelakquise B) Alternativen Im Zusammenwirken der verkehrspolitischen Interessen ist die Verlagerung auf energie- und emissionsschonende Verkehrsmittel das Gebot der Stunde. Das vorgelegte Elektromobilitätskonzept unterstützt die verkehrsplanerischen Zielformulierungen der Stadt Frankfurt am Main zur Vermeidung von Fahrverboten, die dem Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main einen nicht zu beziffernden Schaden zufügen würden. Die im Konzept erarbeiteten Zielbilder dienen als Grundlage für angemessene Maßnahmen, die im Konsens zwischen Ämtern, kommunalen Betrieben und privaten Betreibern zu realisieren sind. C) Handlungsempfehlungen Die gutachterlichen Empfehlungen zur Förderung der Elektromobilität in Frankfurt am Main sind im Abschnitt "Executive Summary" des beigefügten Elektromobilitätskonzeptes aufgeführt. D) Kosten Durch die Beschlussfassung entstehen zunächst nur Kosten im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Eine haushaltstechnische Beordnung ist nicht erforderlich. Anlage _Konzept (ca. 6,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.03.2009, NR 1341 Antrag vom 03.01.2020, OF 778/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5850 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 496 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 373 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1037 Anregung vom 10.01.2022, OA 121 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer V. zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer V. zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5589, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 61 10
Parkgebührenjahrespauschale für Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2021, NR 1385 Betreff: Parkgebührenjahrespauschale für Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der in der Parkgebührensatzung verlangte Nachweis über einen bestimmten Anteil an Elektro-Carsharing-Fahrzeugen an der Fahrzeugflotte des Anbieters als Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale, wird ab sofort und bis zum 31.03.2023 ausgesetzt und dementsprechend übergangsweise nicht mehr von den Anbietern eingefordert. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf des Moratoriums die Lage neu zu bewerten und einen Vorschlag für die Parkgebührensatzung zu machen. 2. Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird wie folgt abgeändert: § 2 Gebührenstaffelung: Der letzte Satz wird gestrichen, so dass § 2 lautet: Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/ Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg /Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/ Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/ Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/ Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom 5. Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Die neugefasste Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen. 4. Sofern die Stadtverordnetenversammlung keinen anderen Beschluss fasst, tritt zum 01.04.2023 wieder die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main in der Fassung vom 28.10.2019 (Beschluss § 4419/2019) in Kraft. Begründung: Bislang ist ein definierter Anteil von Elektrofahrzeugen an der Fahrzeugflotte der einzelnen Carsharing-Anbieter Voraussetzung dafür, dass das Parken von Carsharing-Fahrzeugen in Parkraumbewirtschaftungszonen und Bewohnerparkzonen mit einer pauschalen Jahresgebühr abgegolten werden kann. In der Praxis zeigt sich aber nun, dass mangels Ladestationen die Anbieter diese Quoten nicht erfüllen können. Damit kann Carsharing in diesen Gebieten nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden und einige Anbieter haben schon angekündigt, ihr Fahrzeuge abzuziehen. Diese Folge der Elektroquote widerspricht dem Ziel, Carsharing-Angebote zu verbessern, um damit einen Beitrag zur Verringerung des Autoverkehrs zu leisten, weil es denjenigen hilft, die auf ein eigenes Auto verzichten und bevorzug andere Verkehrsmittel nutzen wollen. Zur Förderung von Carsharing ist es daher angebracht, für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2023 die Elektroquote auszusetzen, damit ausreichend Fahrzeuge für Carsharing-Nutzer bereitgestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Daum Stadtv. Dr. Stephan F. Deusinger Stadtv. Prof. Dr. Johannes Harsche Stadtv. Thomas Kirchner Stadtv. Ömer Zengin Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eugen Emmerling Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Petra Scharf Stadtv. Hubert Schmitt Stadtv. Angela Hanisch Stadtv. Bernhard Maier Stadtv. Wolfgang Siefert Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.02.2021, OA 680 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 496 Bericht des Magistrats vom 24.10.2022, B 419 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.02.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und BFF 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird unter Hinweis auf OA 680 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1385 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 680 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen OA 680) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 1385 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1385 und OA 680 = Annahme) 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Frau Lämmer 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1385 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 680 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen OA 680) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7282, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 32 1
Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 35/11 Betreff: Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023) Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten die Ausbauziele für die Ladeinfrastruktur sowie die konkreten Maßnahmen in den Frankfurter Stadtteilen darzulegen, die dazu führen, dass bis zum Ende des Moratoriums ein maßgeblicher Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgt ist. Dabei wird darum gebeten, dass auch Zwischenziele und Maßnahmen dargestellt werden (z. B. bis März 2022). Begründung: Die Vorlage NR 1385 sagt zwar die Aussetzung der Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter zu (da diese mangels Ladepunkten keinen praktikablen Betrieb anbieten können), macht aber keinerlei Aussagen dazu, wie dieser Mangel bis zum 31.03.2023 behoben werden soll. Damit fehlt eine entscheidende Komponente in der Vorlage. Da jedoch ein Elektromobilitätskonzept des Magistrats existiert (M 219, Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main) wird darum gebeten, die Ziele und Maßnahmen transparent zu machen bzw. auch Transparenz zu schaffen, wo sich als Folge der Kommunalwahl 2021 noch Änderungen ergeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 35/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 496 2021 Die Vorlage OF 35/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 496 entstanden aus Vorlage: OF 35/11 vom 24.05.2021 Betreff: Transparenz zu Zielen und Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums (31.03.2023) Vorgang: M 219/19; NR 1385/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ausbauziele für die Ladeinfrastruktur sowie die konkreten Maßnahmen in den Frankfurter Stadtteilen darzulegen, die dazu führen, dass bis zum Ende des Moratoriums ein maßgeblicher Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgt ist. Dabei wird darum gebeten, dass auch Zwischenziele und Maßnahmen dargestellt werden (z. B. bis März 2022). Begründung: Die Vorlage NR 1385 sagt zwar die Aussetzung der Elektromobilitätsquote für Carsharing-Anbieter zu (da diese mangels Ladepunkten keinen praktikablen Betrieb anbieten können), macht aber keinerlei Aussagen dazu, wie dieser Mangel bis zum 31.03.2023 behoben werden soll. Damit fehlt eine entscheidende Komponente in der Vorlage. Da jedoch ein Elektromobilitätskonzept des Magistrats existiert (M 219, Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main) wird darum gebeten, die Ziele und Maßnahmen transparent zu machen bzw. auch Transparenz zu schaffen, wo sich als Folge der Kommunalwahl 2021 noch Änderungen ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 219 Antrag vom 27.01.2021, NR 1385 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2143 Anregung vom 10.01.2022, OA 121 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 121 entstanden aus Vorlage: OF 157/11 vom 08.12.2021 Betreff: Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums Vorgang: M 219/19; OM 496/21 OBR 11; ST 2143/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die den Ausbau der "Elektromobilen Ladeinfrastruktur" in Frankfurt fördern. Bezugnehmend auf die Vorlage vom 20.12.2019, M 219, und die Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2143, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, in Teilabschnitten transparent bis zum Ende des Moratoriums zu berichten (31.03.2023). Begründung: Es hat den Anschein, in der städtischen Verwaltung wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vorlage M 219 nicht richtig verstanden. Es heißt in der Vorlage M 219: "Dabei wird der Magistrat keine eigenen Investitionen in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vornehmen, sondern durch die Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse dazu beitragen, dass kommerzielle Anbieter die notwendige Ladeinfrastruktur errichten." Das bedeutet nicht, einfach gar nichts zu machen und nur schlicht abzuwarten. Die Stadt wird keine Ladeinfrastruktur selbst aufbauen (keine eigenen Investitionen), sondern dies den CPOs (Charge Point Operator) überlassen. Dies ist grundsätzlich eine gute und richtige Entscheidung von der Stadtverordnetenversammlung gewesen. Die Verwaltung muss jetzt aktiv werden und Flächen bereitstellen, damit diese CPOs dort Ladeinfrastruktur aufbauen können. Dies geschieht noch nicht. Verschiedene Ortsbeiräte hatten bereits mit Anträgen Ladeinfrastruktur und den Ausbau der Ladeinfrastruktur eingefordert. Viele CPOs würden gerne in Frankfurt Ladeinfrastruktur aufbauen. Es gibt seitens der Stadt allerdings keinerlei Angebote und keine Unterstützung. Inzwischen wenden sich aus diesen Gründen sogar bereits CPOs von der Stadt Frankfurt komplett ab. Um wenigstens einmal im Mittelfeld des bundesweiten Angebotes an Ladeinfrastruktur in Deutschland "mitzuschwimmen", hat der Magistrat seine Aktivitäten zukünftig massiv voranzutreiben. Das sollte mit Hilfe und Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie anderen kommunalen Betrieben erfolgen. Man hat den Eindruck, die Initiativen der Wirtschaftsförderung laufen mangels des Sachverstands der städtischen Gesellschaften einfach nur ins Leere. Dabei könnten städtische Parkhäuser, Park-and-Ride-Parkhäuser, Parkplätze an Wohnanlagen oder anderen Einrichtungen besonders geeignete Orte dafür sein. Es entsteht immer mehr der Eindruck, die Verwaltung wolle mit dem oben zitierten Satz die eigene Verantwortung für einen zeitgemäßen und fortschrittlichen Ausbau neuer, notwendiger Infrastruktur behindern und das Thema von sich wegschieben. Sich gegen neue Strukturen zu sträuben, bedeutet in der Folge schwere Schäden für die Wirtschaft in Frankfurt. Sicherlich fehlt gegenwärtig in der Verwaltung noch die Kompetenz dafür und man muss verstehen, dass Ängste, vielleicht Fehlentscheidungen zu treffen, sehr groß sind. Dafür gibt es allerdings die Wirtschaftsförderung mit kompetenten, erfahrenen Spezialisten aus genau diesem Bereich, um zu unterstützen. Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 werden sich die Bürger gut überlegen, ob sie sich noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" kaufen. Wenn wir am Fortschritt teilnehmen möchten, sollten bis dahin wenigstens ein paar Säulen in Frankfurt stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 219 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2143 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 229 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 121 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 121 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1263, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022 Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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