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Reflexion

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Situation auf der Voltastraße verbessern

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 73/2 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festzusetzen; die Benutzungspflicht des Bürgersteig-Radweges (Fahrtrichtung Rebstock, d.h. stadtauswärts) aufzuheben; - Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anzubringen; - weitere Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anzubringen; - sämtliche oberirdische Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze -auszuweisen. Hierbei soll die Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00h) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden. Begründung: Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort Termins der Fraktionen mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteig-Radweges aufgehoben, Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung GmbH, Voltastraße 75 - Neue-Gymnasiale-Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohner*innen sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohner*innen ihre PKW jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragen-Stellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden PKW und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende PKW halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00h) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 30 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 73/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 458 2021 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 73/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückstellung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Situation auf der Voltastraße verbessern II

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 101 entstanden aus Vorlage: OF 74/2 vom 21.06.2021 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern II Vorgang: OM 458/21 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie das rechtswidrige Parken auf der Voltastraße (Fahrbahnseite Richtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) verhindert werden kann; 2. ob es für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zulässig oder rechtswidrig ist, die Straßenbahngleise in der Mitte der Voltastraße zu befahren. Begründung: Informationsbedarf im Nachgang eines Vor-Ort-Termins des Ortsbeirats mit einem Anwohner der Voltastraße. Die weitere Begründung kann der Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458, entnommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2193 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Tempo 30 in der City West

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Betreff: Tempo 30 in der City West Vorgang: OM 458/21 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die City-West als Ganzes zur Tempo 30 Zone zu deklarieren und dies durch entsprechende Schilder an den Einfahrtsstraßen zur City-West (Galvanistraße, Voltastraße, Heinrich-Hertz-Straße, Kreuznacher Straße, Kuhwaldstraße) deutlich auszuweisen. 2. In der Ohmstraße jeweils einen PKW-Stellplatz neben den Feuerwehrzufahrten vor den Restaurants (einmal auf Höhe Solmsstraße, einmal auf Höhe Celsiusplatz) in einen Lieferparkplatz umzuwandeln. 3. Die City-West priorisiert und so bald wie möglich im Zuge der stadtweiten Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigen. 4. Das ordnungswidrige Parken auf den Gehwegnasen im Kreuzungsbereich Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße durch Aufstellung von Fahrradbügeln (oder sofern dies nicht möglich ist von Pollern) zu unterbinden. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Zu den einzelnen Punkten: 1. Die City-West ist bereits zum großen Teil Tempo 30 Zone.[1] Die aktuelle Beschilderung in der City-West führt zu Verwirrung bei den Autofahrer*innen. Auf einzelnen Straßenabschnitten ist nicht unbedingt eindeutig ersichtlich, welche Geschwindigkeitsbegrenzung hier gilt. 2. Dies würde die Anlieferung für die Restaurants erleichtern und Parken auf den Feuerwehrzufahrten vermeiden. 3. Die City-West eignet sich in besonderem Maße für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung und könnte daher priorisiert werden. Fast sämtliche Wohnblocks sind zweigeschossig mit Tiefgaragen unterkellert. In diesen wird jedoch ein großer Teil der Parkplätze nicht genutzt, da es günstiger ist, den PKW kostenlos auf der Straße abzustellen. Das Mercure Hotel verfügt ebenfalls über eine große Tiefgarage, in der Stellplätze öffentlich zur Vermietung zur Verfügung stehen, sodass auch Pendler*innen in einer Tiefgarage parken können. Auch in den Tiefgaragen der Wohnblocks werden Stellplätze teilweise öffentlich zu Vermietung angeboten. 4. Die Kreuzung Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße ist aktuell sehr schlecht einzusehen. Dies stellt eine gefährliche Situation für zu Fuß Gehende, sowie für Auto- und Radfahrende dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1053 2021 Die Vorlage OF 192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befinden. Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z.B. ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden können, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2096 2022 Die Vorlage OF 337/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4