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Reflexion

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Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 96/1 Betreff: Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 409 2021 Die Vorlage OF 96/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 409 entstanden aus Vorlage: OF 96/1 vom 08.06.2021 Betreff: Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1748 Aktenzeichen: 91 51

Beratung im Ortsbeirat: 4