Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Abfluss von kohlehaltigen Abwässern vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße zu verhindern. Dies soll dazu beitragen, die Umwelt und die öffentliche Sicherheit zu schützen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden.
Begründung
auf die Gutleutstraße verhindern Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2021OFOF 96/1Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 409Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindernDirektanregung
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1748Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats