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Reflexion

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Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 entstanden aus Vorlage: OF 1893/5 vom 21.01.2021 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob ihm die Fütterung von Tauben im Bereich der S-Bahn-Station "Stresemannallee" durch Täter bekannt ist, 2. ob und mit welchen Maßnahmen er gegen solche Täter vorgeht, 3. ob er kurzfristig Sonderreinigungen vornehmen kann, wenn die großflächige Ausbringung von Abfällen bekannt wird, die Tauben oder Ratten als Nahrung dienen. Begründung: Der Ortsbeirat ist durch einen Zeitungsbericht darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der S-Bahn-Station "Stresemannallee" durch mindestens einen Täter immer wieder große Mengen Abfälle ausgebracht werden, die Tauben und Ratten als Nahrung dienen und zu einem deutlichen Populationsanstieg geführt haben. Schon die gelegentliche Fütterung von Tauben ist ein großes Ärgernis und selbstverständlich verboten. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist sehr aufwändig und meist nicht sehr wirksam. Wenn jedoch säckeweise Nahrungsabfälle ausgelegt werden, müssen diese Täter ausfindig gemacht, belehrt und verwarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Antrag vom 26.05.2021, OF 21/5 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298 Aktenzeichen: 79 1

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1720 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Tauben sind sehr standortreue Vögel. Diese Eigenschaft hat sich der Mensch für die Verwendung als Brieftaube zu Nutze gemacht. Auch über weite Entfernungen gelingt es diesen Tieren, ihren Heimatstandort wiederzufinden. Aufgrund der Rückkehr ist die Entnahme und das entfernte Aussetzen der Tiere keine geeignete Möglichkeit einer Reduzierung der Taubenpopulation. Für ein Töten der Tiere fehlt der vernünftige Grund, da die Stadttaube nicht per se als Schädling gewertet werden kann. Dies stellt einen Straftatbestand gemäß § 17 Tierschutzgesetz dar. Die grundsätzliche und zu behebende Ursache ist das häufige Füttern der Tiere. Die Tauben zu beseitigen, um den Grund einer Fütterung auszumerzen, würde selbst bei legaler Handlungsweise aufgrund des Neubesatzes der freigewordenen Nischen durch neu hinzufliegende Tauben zu keinem Erfolg führen. Die Stadtpolizei erhält immer mal wieder Beschwerden zu dem Thema. Zwischen dem 01.02.2021 und dem 25.06.2021 sind insgesamt vier Beschwerden über das Füttern von Tauben in der S-Bahn-Station "Stresemannallee" eingegangen. Trotz der eingeleiteten Ermittlungen konnte die/der Verursachende nicht festgestellt werden. Für eine Anzeige sind konkrete Zeug/innenbeobachtungen nötig oder, dass Bedienstete der Stadtpolizei derartige Taten selbst wahrnehmen. Eine nachträgliche Ermittlung der Täterin oder des Täters anhand des ausgestreuten Futters ist in der Regel nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298

Beratung im Ortsbeirat: 4