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Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2021, OF 17/5 Betreff: Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern Der Magistrat wird gebeten, mögliche Schritte prüfen und einleiten, um gemäß §177 Baugesetzbuch (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) den Eigentümer zu verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung des denkmalgeschützten Barockgebäudes Frauenhoftor zeitnah durchzuführen." Begründung: Das denkmalgeschützte Gebäude Frauenhoftor ist ein einem baulich schlechten Zustand. Ein aktueller Artikel der FNP spricht gar von "Verfall". Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Frauenhoftores muss sichergestellt werden, dass notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht unangemessen verzögert oder gar versäumt werden. §177 Baugesetzbuch bietet eine entsprechende Rechtsgrundlage, damit der Magistrat und die zuständigen Behörden tätig werden können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.04.2021, OF 15/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei der Vorlage OF 15/5 um einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und BFF handelt. Die Vorlage OF 15/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 295 2021 Anregung an den Magistrat OM 296 2021 1. Die Vorlage OF 15/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 17/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt umformuliert wird: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 177 Baugesetzbuch (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) vorliegen, um den Eigentümer . ." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftors sichern
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1832 Betreff: Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftors sichern Zwangsmaßnahmen gemäß § 14 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), der die Eingriffsmöglichkeiten der Denkmalschutzbehörden regelt, sind in Hinsicht auf das Frauenhoftor derzeit nicht gerechtfertigt, da die sichtbar vorhandenen Mängel am Gebäude nicht auf eine substanzielle Gefährdung des Kulturdenkmals "Frauenhoftor" schließen lassen. Auch seitens der Bauaufsicht besteht keine vom Baurecht abgedeckte Eingriffsmöglichkeit. Darüber hinaus wurde bei der kürzlich aufgetretenen Undichtigkeit des Daches im Nordflügel, auf Betreiben des Nutzers, eine sofortige Notsicherungsmaßnahme durchgeführt. Als Anreiz für Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen kann das Denkmalamt jedoch, abhängig von der Haushaltslage, Zuwendungen für denkmalbedingten Mehraufwand gewähren. Allerdings hat das Denkmalamt bisher über mehrere Jahre hinweg mehrfach versucht, den Eigentümer auf telefonischem, postalischem, digitalem und persönlichem Weg zu kontaktieren, ohne dass dies zu einer Reaktion geführt hätte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 296
Beratung im Ortsbeirat: 4
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