Reflexion
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Sachstand zum „Südmilch-Gelände“
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 entstanden aus Vorlage: OF 999/3 vom 11.11.2020 Betreff: Sachstand zum "Südmilch-Gelände" Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten: 1. Gibt es Planungen für die Bebauung des ehemaligen "Südmilch-Geländes" im Bereich Merianstraße/Elkenbachstraße? 2. Wenn ja, wie weit sind die Planungen bereits fortgeschritten? Wurde eine Bauvoranfrage gestellt oder bereits ein Bauantrag eingereicht? 3. Wurde dem Investor empfohlen, sich mit dem Ortsbeirat 3 in Verbindung zu setzen? Begründung: Einige Gewerbeeinheiten wurden bereits aufgegeben und stehen jetzt leer. Es entsteht der Eindruck, als stünde eine Nutzungsänderung oder Bebauung des Gebietes kurz bevor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Antrag vom 24.05.2021, OF 46/3 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Aktenzeichen: 63 0
Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 46/3 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Steht der vorhandene "Schornstein", als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaligem Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? Welche Bebauung wäre auf dem o.g. Grundstück möglich? Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (ST 891 aus 2021). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandenen Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquatiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 280 2021 Die Vorlage OF 46/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Fragen ergänzt wird: "1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände?", "6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden?" und "9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ist das Südmilch-Gelände verkäuflich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Betreff: Ist das Südmilch-Gelände verkäuflich? Vorgang: OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21 Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme 1745 vom 27.9.21 die Ansicht, die ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit den Eigentürmern des Südmilchgeländes in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, den Kontakt mit den Eigentümern des Südmilchgeländes aufzunehmen und sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen. Sollten diese bestehen, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben. Hintergrund: Das Nordend steht unter starkem Gentrifizierungsdruck und untersteht aus diesem Grund der Milieuschutzsatzung. Ziel dieser Satzung ist, Verdrängung weniger finanzstarker Haushalte zu verhindern. Das Südmilchgelände als letztes großes Areal des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte, bietet die Möglichkeit, bei entsprechend geförderter Bebauung eine Durchmischung des Gebietes sicherzustellen. Gerade hinsichtlich der viel zu geringen Anzahl an städtischen geförderten Wohnungen, sollte diese Chance nicht vertan werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1471 2022 1. Die Vorlage OF 152/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 170/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Betreff: Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme ST 1208 vom 20.5.2022 gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der ST 432 vom 6.3.2020, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leerstehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der ST 1745 vom 27.9.2021, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentürmern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG unserer Kenntnis nach nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 - 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2536 2022 Die Vorlage OF 330/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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