Reflexion
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Projekt „Iranischer Garten“ in der Raimundstraße bzw. Platenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 963/9 vom 21.07.2015 Betreff: Projekt "Iranischer Garten" in der Raimundstraße bzw. Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 den Vertrag zum "Iranischen Garten" in schriftlicher Form und durch mündliche Erläuterung einer Vertreterin/eines Vertreters des zuständigen Amtes in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates zur Ke nntnis zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4 Antrag vom 14.08.2017, OF 328/9 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20
Projekt "Iranischer Garten" in der Raimundstraße bzw. Platenstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4 Betreff: Projekt "Iranischer Garten" in der Raimundstraße bzw. Platenstraße Zur Verdeutlichung der Grundstückssituation ist ein Planausschnitt beigefügt. Die rot und orange angelegten Flächen stehen im Eigentum der Islamischen Republik Iran. Auf diese Fläche hat die Stadt Frankfurt nur dann Zugriff, wenn die Republik Iran zustimmt und die Fläche an die Stadt überträgt. Eine alternativ zumindest denkbare Enteignung für öffentliche Zwecke erscheint nicht zielführend. Um auf der im Lageplan orange dargestellten, ca. 5.232 m2 großen Teilfläche einen planungsrechtlich vorgesehenen öffentlichen Grünzug herstellen zu können, ist seitens des Magistrats der Tausch gegen die im Lageplan blau markierte, im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende ca. 3.207 m2 große Fläche angestrebt. Bisher ist es nicht gelungen, mit dem Iranischen Konsulat bezüglich des geplanten Tauschvertrages eine Einigung zu erzielen, sodass der Abschluss eines Vertrages nicht zustande kam. Der Magistrat verweist insoweit auf die bisherigen Stellungnahmen, insbesondere die ST 1094 vom 25.08.2014. Der Magistrat steht weiterhin in Verhandlungen mit der Iranischen Botschaft. Anlage 1 (ca. 56 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488 Antrag vom 14.08.2017, OF 328/9 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148
Zaun um den „Iranischen Garten“?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 entstanden aus Vorlage: OF 108/9 vom 22.09.2016 Betreff: Zaun um den "Iranischen Garten"? Vorgang: OM 4212/15 OBR 9; ST 1194/15 Der Magistrat wird um Beantwortung der Fragen gebeten, wann das Gelände hinter dem iranischen Konsulat zukünftig als "Iranischer Garten" genutzt werden kann? Werden dazu noch Gespräche geführt und wie ist der Sachstand? Warum wurde das Gelände eingezäunt? Begründung: Das Gelände hinter dem Iranischen Konsulat eignet sich hervorragend als kleiner Bürgerpark: "Iranischer Garten". Er wäre ein Zeichen der Verbundenheit zwischen der Islamischen Republik Iran und der Stadt Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat 9 begrüßt eine baldige Eröffnung und würde gerne vorher konzeptionell eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Antrag vom 14.08.2017, OF 328/9 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148 Aktenzeichen: 23 20
Zaun um den "Iranischen Garten"?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Betreff: Zaun um den "Iranischen Garten"? Ein Großteil der mit der Anfrage des Ortsbeirats angesprochenen Flächen steht im Eigentum der Islamischen Republik Iran, die über diese Flächen wie jeder andere Eigentümer verfügen und diese auch einzäunen kann. Der Magistrat verfolgt nach wie vor das Ziel, durch einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran einen durchgängigen öffentlichen Grünzug zu schaffen und gleichzeitig die Fläche des geplanten Iranischen Gartens günstiger zuzuschneiden. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die planungsrechtliche Ausweisung des Grundstücks als öffentliche Grünfläche die vorgesehene Bebauung des Iranischen Gartens nicht zulässt, konnte bislang keine abschließende Einigung über die Eckpunkte des Vertrages erzielt werden. Wir verweisen insoweit auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148
Sachstand Iranischer Garten
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 entstanden aus Vorlage: OF 328/9 vom 14.08.2017 Betreff: Sachstand Iranischer Garten Vorgang: OM 4488/15 OBR 9; ST 4/16; V 190/16 OBR 9; ST 281/17 Der Magistrat wird um Ausk unft gebeten, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes für den "Iranischen Garten" gibt. Begründung: Im Februar 2017 hatte der Magistrat zuletzt berichtet, dass er nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4 Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 17 Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Auskunftsersuchen vom 09.09.2021, V 148 Aktenzeichen: 23 20
Beratung im Ortsbeirat: 4
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