Sachstand Iranischer Garten
Begründung
Vorgang: OM 448/15 OBR 9; ST 4/16; V 190/16 OBR 9; ST 281/17; V 597/17 OBR 9; ST 17/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes Iranischer Garten gibt. Begründung: Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten.