Sachstand Iranischer Garten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 bittet um Informationen über den aktuellen Stand des Grundstücks Iranischer Garten, da seit 2017 keine Fortschritte berichtet wurden. Ziel ist es, die Entwicklungen zu klären und mögliche Fortschritte zu ermitteln.
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Thema Wohnen verfolgenKontext
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes Iranischer Garten gibt.
Begründung
Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2015STST 1194Iranischer GartenStellungnahme
- 22. September 2016OFOF 108/9Zaun um den „Iranischen Garten“?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Oktober 2016VV 190Zaun um den „Iranischen Garten“?Anfrage
- 3. Februar 2017STST 281Zaun um den "Iranischen Garten"?Stellungnahme
- 14. August 2017OFOF 328/9Sachstand Iranischer GartenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 21. September 2017VV 597Sachstand Iranischer GartenAnfrage
- 8. Januar 2018STST 17Sachstand Iranischer GartenStellungnahme
- 29. August 2021OFOF 97/9Sachstand Iranischer GartenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2021Sie sind hierVV 148Sachstand Iranischer GartenAnfrage
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 338 WochenSTST 288Sachstand Iranischer GartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20