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Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 28.07.2015 Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OM 1729/12 OBR 6; ST 1458/13; OM 2952/14 OBR 6; ST 1055/14; OA 544/14 OBR 6; ST 94/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. die fällige Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 auf den den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen (siehe OM 2952 und ST 1055) einzuholen; 2. zusätzlich von Hessen Mobil eine Berechnung der aktuellen Lärmwerte nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" (RLS-90) für die nachfolgend aufgeführten Bundesfernstraßenabschnitte anzufordern und die Werte mitzuteilen (entsprechend ST 94). In diesem Zusammenhang ist von Hessen Mobil das für die Berechnungen zugrunde gelegte Verkehrsaufkommen inklusive des Hinweises, aus welchem Jahr die Verkehrsdaten stammen, mit anzugeben: 2.1 BAB 5 in Goldstein entlang des Mains bis 150 Meter in den Stadtwald (s. a. ST 94); 2.2 BAB 5 in Griesheim entlang des Mains bis zum Westkreuz; 2.3 BAB 66 in Unterliederbach entlang der Wohnbebauung und dabei insbesondere im Bereich der Wohnhäuser Königsteiner Straße 179, 177 und 175, die direkt an der ungeschützten dreispurigen Autobahnabfahrt Frankfurt am Main-Höchst liegen; 2.4 BAB 66 in Zeilsheim entlang der Wohnbebauung; 2.5 BAB 66 in Sossenheim entlang der Wohnbebauung, insbesondere im Bereich der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Henri-Dunant-Siedlung); 2.6 BAB 648 entlang der Wohnbebauung; 2.7 B 40 in Sindlingen (siehe ST 1458). Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsbezirk 6 ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Reduzierung der Geschwindigkeit auf den genannten Autobahnabschnitten. Hessen Mobil nimmt in diesem Zusammenhang immer wieder Bezug auf Lärmpegel, für die es unterschiedliche Berechnungsverfahren (VBUS und RLS-90) gibt. Bisher können sich Betroffene anhand der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen über die nach der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen" (VBUS) errechneten Lärmpegel informieren. Diese stellen aber nicht die Lärmpegel dar, an denen sich Hessen Mobil orientiert bzw. die von Hessen Mobil anerkannt werden, wenn es um straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm geht. Hier gelten nur die nach RLS-90 errechneten Lärmpegel. Daher ist es wichtig, diese Werte allen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Anregung soll daher zum einen an die Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 im Ortsbezirk 6 wie auch zum anderen an die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS-90 in Goldstein erinnert werden. Darüber hinaus wird um die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS-90 für weitere Autobahnabschnitte im Ortsbezirk 6 gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1729 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1458 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1055 Anregung vom 09.09.2014, OA 544 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 858 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1508 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1017 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2072 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 931 Antrag vom 23.01.2019, OF 966/6 Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4479 Aktenzeichen: 32 1
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2019, OF 966/6 Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, die angeforderten Lärmberechnungen der OM4450 aus dem Jahr 2015 (nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" - RLS-90) zu konkretisieren und daher folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: - Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Tag- bzw. Nachtpegel gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG) und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. - Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG), und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. Begründung: In der Stellungnahme ST931 aus dem Jahr 2018 wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 (!!!) eingegangen und Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in der OM4450 genannten Fragen eingegangen und teilweise werden die Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 931 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4479 2019 Die Vorlage OF 966/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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