Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
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"RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, die angeforderten Lärmberechnungen der OM4450 aus dem Jahr 2015 (nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" - RLS-90) zu konkretisieren und daher folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: - Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Tag- bzw. Nachtpegel gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG) und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. - Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG), und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. Begründung: In der Stellungnahme ST931 aus dem Jahr 2018 wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 (!!!) eingegangen und Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in der OM4450 genannten Fragen eingegangen und teilweise werden die Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2019, OF 966/6
Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, die angeforderten Lärmberechnungen der OM4450 aus dem Jahr 2015 (nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" - RLS-90) zu konkretisieren und daher folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: - Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Tag- bzw. Nachtpegel gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG) und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. - Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG), und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden.
Begründung: In der Stellungnahme ST931 aus dem Jahr 2018 wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 (!!!) eingegangen und Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in der OM4450 genannten Fragen eingegangen und teilweise werden die Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018STST 931Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 23. Januar 2019Sie sind hierOFOF 966/6Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. März 2019OMOM 4479Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenDirektanregung
- 24. Juni 2019STST 1199Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 18. November 2019STST 2100Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 15. Mai 2020STST 958Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 2. August 2020OFOF 1340/6Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2020OMOM 6356Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Direktanregung
- 12. Oktober 2020STST 1837Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 158 WochenSTST 1130Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme