Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
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Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4479 entstanden aus Vorlage: OF 966/6 vom 23.01.2019
Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Magistrat wird gebeten, an Hessen Mobil heranzutreten mit dem Ziel, die mit der Vorlage OM 4450 angeforderten Lärmberechnungen nach den " Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90) zu konkretisieren und dabei folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten:
- Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus in der Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben, für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund (3. OG) angegeben werden.
- Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund (3. OG) angegeben werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 931, wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 eingegangen und es werden Ergebnisse der Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in der Vorlage OM 4450 genannten Fragen eingegangen. Teilweise werden die Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 931 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1199 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 958 Antrag vom 02.08.2020, OF 1340/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6356 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1837 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1130 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018STST 931Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 23. Januar 2019OFOF 966/6Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. März 2019Sie sind hierOMOM 4479Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenDirektanregung
- 24. Juni 2019STST 1199Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 18. November 2019STST 2100Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 15. Mai 2020STST 958Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 2. August 2020OFOF 1340/6Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2020OMOM 6356Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Direktanregung
- 12. Oktober 2020STST 1837Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 9. November 2020STST 1958Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Stellungnahme
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 158 WochenSTST 1130Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1