Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_4450_2015Stellungnahme des Magistrats
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS ST_931_2018Antrag Ortsbeirat
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OF_966-6_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OM_4479_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_1199_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_2100_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_958_2020Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?
Details im PARLIS OF_1340-6_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?
Details im PARLIS OM_6356_2020Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_1837_2020Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_1130_2021Anregung Ortsbeirat
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_4450_2015Stellungnahme des Magistrats
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS ST_931_2018Antrag Ortsbeirat
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OF_966-6_2019Anregung Ortsbeirat
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OM_4479_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_1199_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_2100_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_958_2020Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?
Details im PARLIS OF_1340-6_2020Anregung Ortsbeirat
Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?
Details im PARLIS OM_6356_2020Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_1837_2020Stellungnahme des Magistrats
Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS ST_1130_2021S A C H S T A N D :
Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Magistrat wird gebeten, an Hessen Mobil heranzutreten mit dem Ziel, die mit der Vorlage OM 4450 angeforderten Lärmberechnungen nach den " Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90) zu konkretisieren und dabei folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: 1. Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus in der Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben, für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund (3. OG) angegeben werden. 2. Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund (3. OG) angegeben werden.