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Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: STMagistrat
158 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 931

Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat hat nunmehr das Schreiben des hessischen Staatsministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung erhalten, in welchem das Ergebnis der zugesagten Prüfung lärmschutzbedingter Geschwindigkeitsbeschränkungen auf ausgewählten Bundesautobahnen (BAB) innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets dargelegt wird. So hat Hessen Mobil unter Berücksichtigung aktueller Verkehrszahlen an den jeweils maßgeblichen Immissionsorten die in den Anlagen benannten Ortsteile untersucht. Die vorgenommenen Lärmberechnungen zeigen, dass ausgehend von den Lärmemissionen der jeweiligen BAB in den untersuchten Stadtteilen nur im Bereich Goldstein nachts und an einem Wohnhaus in Sossenheim ganztägig Überschreitungen der maßgeblichen Bundeswerte der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) auftreten. Weiterhin heißt es in dem Schreiben: "Der Bereich Goldstein wird seit dem Umbau der Anschlussstelle Niederrad im Jahr 2013 durch eine von 2,5 m auf 5,0 m erhöhte Lärmschutzwand geschützt. Verschlechterungen in lärmtechnischer Hinsicht können aufgrund der festgestellten Verkehrsentwicklung gegenüber dem planfestgestellten Zustand sicher ausgeschlossen werden (siehe Anlage 1). Im Rahmen des seinerzeitigen Planfeststellungsverfahrens sind die Lärmschutzbelange der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sachgerecht abgewogen und der Lärmkonflikt planerisch bewältigt worden. Aus diesem Grund scheidet die Anordnung einer lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbeschränkung als ordnungsrechtliche Maßnahme in diesem Bereich der BAB 5 aus. Die betroffenen Fassadenseiten und Stockwerke des angesprochenen Wohnhochhauses im Julius-Leber-Weg 5 in Sossenheim (Bereich BAB 66 / BAB 648) wurden bereits im Rahmen der Lärmsanierung mit passivem Schallschutz ausgestattet. Eine ergänzende Geschwindigkeitsbeschränkung kommt daher bedauerlicherweise nicht in Betracht. Auf der BAB 66 in Höhe der Henri-Dunant-Siedlung in Sossenheim besteht derzeit bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen. Hessen Mobil plant im Rahmen der Lärmsanierung die Schließung der dort vorhandenen Lärmschutzwandlücke. Die bei Hessen Mobil zur Verfügung stehenden Personalressourcen werden derzeit jedoch vorwiegend benötigt, um dringend erforderliche Baumaßnahmen an Autobahnbrücken sowie im Landesstraßennetz planerisch und baulich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund war eine Bearbeitung dieses Projekts in 2017 leider nicht möglich. Hessen Mobil beabsichtigt, die Planungen Mitte 2018 fortzuführen." Anlage 1 (ca. 168 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2018Sie sind hier
    STST 931Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
    Stellungnahme
  2. 23. Januar 2019OFOF 966/6Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. März 2019OMOM 4479Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenDirektanregung
  4. 24. Juni 2019STST 1199Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  5. 18. November 2019STST 2100Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  6. 15. Mai 2020STST 958Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  7. 2. August 2020OFOF 1340/6Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 12. Oktober 2020STST 1837Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  9. 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 158 WochenSTST 1130Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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