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Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren

Vorlagentyp: STMagistrat
158 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Lärmberechnungen für die Wohnhäuser in der Königsteiner Straße, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften und der Berücksichtigung aller relevanten Fassaden. Ziel ist es, die Lärmbelastung durch den Verkehr zu analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Berechnungen wurden für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 durchgeführt mit differenzierten Angaben zu den Stockwerken und getrennt nach Tages- und Nachtzeiten. Ob bei der Angabe der Stockwerke diese den Höhenangaben des Ortsbeirates entsprechen, kann den vorliegenden Unterlagen nicht entnommen werden. Allerdings entspricht die Angabe von Stockwerken, wie in der Tabelle vorgenommen, den Vorschriften und ist nicht zu beanstanden. Die Tabelle enthält nur Angaben für die nordöstliche Gebäudeseite, nicht aber, wie ebenfalls gefordert, für die südwestliche und nordwestliche Gebäudeseite. Daher ist davon auszugehen, dass für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 diese Fassaden nicht berücksichtigt wurden. Die Lärmbelastung durch die Autobahn A 66 und die Autobahnabfahrt betrifft beim Wohnhaus Königsteiner Straße 175 hauptsächlich den Nordwesten, weshalb eine Betrachtung dieser Fassadenseite sinnvoll wäre.

Zu 2.: Die Berechnung wurde auch für die Wohnhäuser Königsteiner Straße 177 und 179 durchgeführt. Angaben zu den Stockwerden liegen getrennt nach Tages- und Nachtzeiten vor. Bezugshöhen fehlen hier ebenfalls. Die Richtwerte nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) wurden in den vergangenen Jahren seit der ersten Veröffentlichung vom 23. November 2007 sowohl 2010 als auch 2020 angepasst. Die Lärmberechnungen von Straßenlärm erfolgt gemäß den Richtlinien zur Lärmsanierung anhand der Berechnungsvorschrift RLS-90. In Zukunft wird der Straßenlärm nach der neuen Norm RLS-19 ermittelt werden. Hessen Mobil hat bei den Berechnungen die heute gültigen Auslösewerte verwendet. Der Unterschied zwischen der Erwartung des Ortsbeirats und den Berechnungen von Hessen Mobil kann darin liegen, dass Hessen Mobil ausschließlich die Sanierung nach den Auslösewerten der Lärmsanierung beurteilt. Der Ortsbeirat geht dagegen bei der neu zu errichtenden Lärmschutzwand von der Einhaltung der erheblich niedrigeren Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BimschV) aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2018STST 931Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
  2. 23. Januar 2019OFOF 966/6Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. März 2019OMOM 4479Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenDirektanregung
  4. 24. Juni 2019STST 1199Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  5. 18. November 2019STST 2100Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  6. 15. Mai 2020STST 958Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  7. 2. August 2020OFOF 1340/6Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 18. August 2020OMOM 6356Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Direktanregung
  9. 12. Oktober 2020STST 1837Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
  10. 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 158 Wochen
    STST 1130Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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