Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 28.07.2015
Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OM 1729/12 OBR 6; ST 1458/13; OM 2952/14 OBR 6; ST 1055/14; OA 544/14 OBR 6; ST 94/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. die fällige Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 auf den den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen (siehe OM 2952 und ST 1055) einzuholen; 2. zusätzlich von Hessen Mobil eine Berechnung der aktuellen Lärmwerte nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" (RLS-90) für die nachfolgend aufgeführten Bundesfernstraßenabschnitte anzufordern und die Werte mitzuteilen (entsprechend ST 94). In diesem Zusammenhang ist von Hessen Mobil das für die Berechnungen zugrunde gelegte Verkehrsaufkommen inklusive des Hinweises, aus welchem Jahr die Verkehrsdaten stammen, mit anzugeben: 2.1 BAB 5 in Goldstein entlang des Mains bis 150 Meter in den Stadtwald (s. a. ST 94); 2.2 BAB 5 in Griesheim entlang des Mains bis zum Westkreuz; 2.3 BAB 66 in Unterliederbach entlang der Wohnbebauung und dabei insbesondere im Bereich der Wohnhäuser Königsteiner Straße 179, 177 und 175, die direkt an der ungeschützten dreispurigen Autobahnabfahrt Frankfurt am Main-Höchst liegen; 2.4 BAB 66 in Zeilsheim entlang der Wohnbebauung; 2.5 BAB 66 in Sossenheim entlang der Wohnbebauung, insbesondere im Bereich der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Henri-Dunant-Siedlung); 2.6 BAB 648 entlang der Wohnbebauung; 2.7 B 40 in Sindlingen (siehe ST 1458).
Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsbezirk 6 ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Reduzierung der Geschwindigkeit auf den genannten Autobahnabschnitten. Hessen Mobil nimmt in diesem Zusammenhang immer wieder Bezug auf Lärmpegel, für die es unterschiedliche Berechnungsverfahren (VBUS und RLS-90) gibt. Bisher können sich Betroffene anhand der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen über die nach der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen" (VBUS) errechneten Lärmpegel informieren. Diese stellen aber nicht die Lärmpegel dar, an denen sich Hessen Mobil orientiert bzw. die von Hessen Mobil anerkannt werden, wenn es um straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm geht. Hier gelten nur die nach RLS-90 errechneten Lärmpegel. Daher ist es wichtig, diese Werte allen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Anregung soll daher zum einen an die Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 im Ortsbezirk 6 wie auch zum anderen an die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS-90 in Goldstein erinnert werden. Darüber hinaus wird um die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS-90 für weitere Autobahnabschnitte im Ortsbezirk 6 gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. September 2015 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 966/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 23. Januar 2019. Der Magistrat antwortete am 23. November 2015 mit der Stellungnahme ST 1610. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 11 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 966/6 — Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1458 — Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen · Stellungnahme
- STFolgeST 1055 — Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf Autobahnen · Stellungnahme
- STFolgeST 94 — Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein · Stellungnahme
- STFolgeST 858 — Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main · Stellungnahme
- STFolgeST 1508 — Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main · Stellungnahme
- STFolgeST 1017 — Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main · Stellungnahme
- STFolgeST 2072 — Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main · Stellungnahme
- STFolgeST 931 — Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main · Stellungnahme