Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OM 1729/12 OBR 6; ST 1458/13; OM 2952/14 OBR 6; ST 1055/14; OA 544/14 OBR 6; ST 94/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die nun fällige Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 auf den, den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen (s. OM 2952 2014 und ST 1055 2014) einzuholen. Außerdem soll zusätzlich von Hessen Mobil eine Berechnung der aktuellen Lärmwerte nach RLS 90 für die nachfolgend aufgeführten Bundesfernstraßenabschnitte vorgenommen und die Werte mitgeteilt werden (entsprechend ST 94 2015). In diesem Zusammenhang ist von Hessen Mobil, das für die Berechnungen zugrunde gelegte Verkehrsaufkommen, inkl. dem Hinweis, aus welchem Jahr die Verkehrsdaten stammen, mit anzugeben: 2.1) BAB 5 Goldstein (entlang des Main bis 150 Meter in den Stadtwald, s. a. ST 94 2015) 2.2) BAB 5 Griesheim (entlang des Main bis zum Westkreuz) 2.3) BAB 66 Unterliederbach (entlang der Wohnbebauung und dabei ins- besondere an den Wohnhäusern: Königsteiner Str. 179, 177 und 175, die direkt an der ungeschützten 3-spurigen Autobahnabfahrt Frankfurt- Höchst, liegen) 2.4) BAB 66 Zeilsheim (entlang der Wohnbebauung) 2.5) BAB 66 Sossenheim (entlang der Wohnbebauung aber insbesondere Carl-Sonnenschein-Siedlung und Henri-Dunant-Siedlung) 2.6) BAB 648 (entlang der Wohnbebauung) 2.7) B 40 Sindlingen (s. ST 1458 2013) Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsbezirk 6, ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Reduzierung der Geschwindigkeit auf den genannten Autobahnabschnitten. Hessen Mobil nimmt in diesem Zusammenhang immer wieder Bezug auf Lärmpegel, für die es unterschiedliche Berechnungsverfahren ("VBUS" und "RLS-90") gibt. Bisher können sich Betroffene anhand der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen über die, nach "VBUS" errechneten Lärmpegel, informieren. Diese stellen aber nicht die Lärmpegel dar, an denen sich Hessen Mobil orientiert, bzw. die von Hessen Mobil anerkannt werden, wenn es um Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm geht. Hier gelten nur die nach RLS 90 errechneten Lärmpegel. Daher ist es wichtig, diese Werte allen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag möchte daher zum Einen an die Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 im Ortsbezirk 6, wie auch zum Anderen an die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS 90 in Goldstein erinnern und darüber hinaus die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS 90 für weitere Autobahnabschnitte im Ortsbezirk 6 abfragen.
Inhalt
Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6
Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OM 1729/12 OBR 6; ST 1458/13; OM 2952/14 OBR 6; ST 1055/14; OA 544/14 OBR 6; ST 94/15
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die nun fällige Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 auf den, den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen (s. OM 2952 2014 und ST 1055 2014) einzuholen. Außerdem soll zusätzlich von Hessen Mobil eine Berechnung der aktuellen Lärmwerte nach RLS 90 für die nachfolgend aufgeführten Bundesfernstraßenabschnitte vorgenommen und die Werte mitgeteilt werden (entsprechend ST 94 2015). In diesem Zusammenhang ist von Hessen Mobil, das für die Berechnungen zugrunde gelegte Verkehrsaufkommen, inkl. dem Hinweis, aus welchem Jahr die Verkehrsdaten stammen, mit anzugeben: 2.1) BAB 5 Goldstein (entlang des Main bis 150 Meter in den Stadtwald, s. a. ST 94 2015) 2.2) BAB 5 Griesheim (entlang des Main bis zum Westkreuz) 2.3) BAB 66 Unterliederbach (entlang der Wohnbebauung und dabei ins- besondere an den Wohnhäusern: Königsteiner Str. 179, 177 und 175, die direkt an der ungeschützten 3-spurigen Autobahnabfahrt Frankfurt- Höchst, liegen) 2.4) BAB 66 Zeilsheim (entlang der Wohnbebauung) 2.5) BAB 66 Sossenheim (entlang der Wohnbebauung aber insbesondere Carl-Sonnenschein-Siedlung und Henri-Dunant-Siedlung) 2.6) BAB 648 (entlang der Wohnbebauung) 2.7) B 40 Sindlingen (s. ST 1458 2013)
Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsbezirk 6, ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Reduzierung der Geschwindigkeit auf den genannten Autobahnabschnitten. Hessen Mobil nimmt in diesem Zusammenhang immer wieder Bezug auf Lärmpegel, für die es unterschiedliche Berechnungsverfahren ("VBUS" und "RLS-90") gibt. Bisher können sich Betroffene anhand der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen über die, nach "VBUS" errechneten Lärmpegel, informieren. Diese stellen aber nicht die Lärmpegel dar, an denen sich Hessen Mobil orientiert, bzw. die von Hessen Mobil anerkannt werden, wenn es um Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm geht. Hier gelten nur die nach RLS 90 errechneten Lärmpegel. Daher ist es wichtig, diese Werte allen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag möchte daher zum Einen an die Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 im Ortsbezirk 6, wie auch zum Anderen an die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS 90 in Goldstein erinnern und darüber hinaus die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS 90 für weitere Autobahnabschnitte im Ortsbezirk 6 abfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2012OFOF 546/6Lärmschutz auch an der B 40 in SindlingenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2012OMOM 1729Lärmschutz auch an der B 40 in SindlingenDirektanregung
- 2. April 2013STST 495Lärmschutz auch an der B 40 in SindlingenStellungnahme
- 12. August 2013OFOF 760/6Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 27. August 2013OAOA 409Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmenAnregung
- 4. Oktober 2013STST 1458Lärmschutz auch an der B 40 in SindlingenStellungnahme
- 13. Januar 2014STST 46Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmenStellungnahme
- 27. Februar 2014OFOF 953/6Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf AutobahnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2014OMOM 2952Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf AutobahnenDirektanregung
- 30. Juli 2014OFOF 1110/6Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2014STST 1055Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf AutobahnenStellungnahme
- 9. September 2014OAOA 544Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in GoldsteinAnregung
- 16. Januar 2015STST 94Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in GoldsteinStellungnahme
- 28. Juli 2015Sie sind hierOFOF 1451/6Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)