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Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in Goldstein

Vorlagentyp: OFSPD
111 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Bundesautobahn A 5 in Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: Carl-von-Weinberg-Schule Goldsteinschule Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21) Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage) Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder der Verbesserung der Lärmschutzwand, in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben, die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile wurde aufgrund Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, ca. 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der A 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006 auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen -hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen-, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB)

Inhalt

Antrag vom 30.07.2014, OF 1110/6

Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: Carl-von-Weinberg-Schule Goldsteinschule Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21) Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage)

Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder der Verbesserung der Lärmschutzwand, in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben, die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile wurde aufgrund Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, ca. 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der A 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006 auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen -hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen-, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB)Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 27. November 2012OMOM 1729Lärmschutz auch an der B 40 in SindlingenDirektanregung
  2. 4. Oktober 2013STST 1458Lärmschutz auch an der B 40 in SindlingenStellungnahme
  3. 18. März 2014OMOM 2952Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf AutobahnenDirektanregung
  4. 30. Juli 2014Sie sind hier
    OFOF 1110/6Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in Goldstein
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 18. August 2014STST 1055Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf AutobahnenStellungnahme
  6. 9. September 2014OAOA 544Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in GoldsteinAnregung
  7. 16. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 94Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in GoldsteinStellungnahme
  8. 28. Juli 2015OFOF 1451/6Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 33 · 09.09.2014
TO I, TOP 38
Angenommen
Anregung OA 544 2014 Die Vorlage OF 1110/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen