Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf Autobahnen
Begründung
auf Autobahnen Vorgang: OA 409/13 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, wo das erforderlich ist auch im Einvernehmen mit dem Hessischen Verkehrsministerium, dass zur Lärmminderung die zulässige Geschwindigkeit a) auf allen innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind, auf Tempo 30 zu verringern. Dabei sind jedoch die Straßen auszunehmen, wie vom Ortsbeirat in der OA 409, am 27.8.13 beschlossen; b) auf den Autobahnen, die durch den Ortsbezrik 6 führen, auf durchgängig 100 km/h herabgesetzt wird. Begründung: Es ist anerkannt, dass niedrigere Geschwindigkeiten der Autos Fahrgeräusche merklich reduzieren. In vielen Bundesländern gibt es deswegen inzwischen Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen und auf Autobahnen. Die Autobahnen im Ortsbezirk 6 gehören zu den am stärksten befahrenen in ganz Deutschland. Auch für viele innerörtliche Straßen sind Lärmwerte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) amtlich festgestellt worden, sodass hier lärmmindernde Maßnahmen durchzuführen sind. Der Ortsbeirat hat in den letzten Jahren darum Beschlüsse gefasst, den Lärm auf den stark vom Autolärm belasteten Straßen für die Anwohner zu reduzieren. Der Hessische Verkehrsminister hatte bisher Tempolimits zur Lärmminderung aber immer vereitelt. Im Interesse der Menschen, die an stark befahrenen Hauptstraßen und Autobahnen leben, ist zu hoffen, dass der neue Minister, der seit kurzem im Amt ist, nun seinen Teil dazu beitragen wird, Entlastung vom Autolärm durch die genannten Maßnahmen zu ermöglichen.