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Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Sindlingen Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten zu prüfen bzw. durch Land und Bund prüfen zu lassen, ob die Lärmschutzmauer an der B 40, in Höhe der Weinbergstr. so verlängert werden kann, daß die Lärmbelastung für die Anwohner wesentlich vermindert wird. Zudem soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Lärmbelästigung, die durch das Überfahren der Dehnfuge an der Mainbrücke entsteht (das Überfahren des Schutzbleches dort führt zu einer massiven Lärmemmission), zu vermindern. Welche Maßnahmen sollen im Lärmaktionsplan Hessen aufgenommen werden ? Begründung: Die Anwohner an der B 40, insbesondere in der Weinbergstr. werden erheblich durch den Kfz.-Verkehr auf der B 40 belastet. In den Sommermonaten ist ein Aufenthalt in den Gärten kaum möglich. Durch eine Verlängerung der Lärmschutzmauer könnte eine erhebliche Verminderung des Lärms erzielt werden. Dies zeigt sich durch die bereits durch eine Lärmschutzwand geschützten Bereiche an der B 40.