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Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Der Magistrat wird gebeten, beidseitig im Ferdinand-Scholling-Ring vorzugsweise Parkbuchten anzulegen und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Heger-Anlage oder alternativ in diesem Bereich Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Im Ferdinand-Scholling-Ring zwischen den Hausnummern 20 und 91 ist das Parken an beiden Seiten des Rings durch zwei Meter breite Parkbuchten erlaubt. Der Bürgersteig neben diesen Parkbuchten hat eine Breite von durchgehend 1,50 Metern. Aus für Anwohner nicht ersichtlichen Gründen gibt es allerdings einen ca. 20 bis 25 Meter langen Abschnitt (ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage), in welchem keine Parkbuchten vorhanden sind und der Gehweg eine Breite von 3,50 Metern hat. Seit fast 20 Jahren wird an dieser Stelle auf dem breiten Gehweg geparkt, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Es wurde aber bisher nie kontrolliert und hat auch niemanden gestört, weil durch das Parken für den restlichen Bürgersteig eine Breite von ebenfalls 1,50 Metern verbleibt, wie im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring. Nun wird allerdings seit einigen Monaten im Ferdinand-Scholling-Ring regelmäßig kontrolliert und Anwohner, die an der betreffenden Stelle parken, müssen 55 Euro Strafe zahlen. Etliche Anwohner fragen sich nun, warum es in dem betreffenden Bereich eigentlich keine Parkbuchten gibt oder warum es nicht erlaubt ist, auf dem Gehweg zu parken. Es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet an dieser Stelle des Ferdinand-Scholling-Rings der Gehweg für knapp 20 Meter sage und schreibe 3,50 Meter breit sein muss, wenn er vor und nach diesem Bereich nur 1,50 Meter breit ist. Der knapp 20 Meter lange Abschnitt an beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings ergibt Platz für mindestens acht Autos zum Parken. Ein kompletter Wegfall dieser Plätze würde die angespannte Parksituation in Nied deutlich verschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz Diehl Weg legalisieren
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Betreff: Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz Diehl Weg legalisieren Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Die Frage, ob Gehwegparken eingerichtet werden kann, ist eine Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Ermessen findet Grenzen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO), in der es zum Verkehrszeichen 315 "Parken auf Gehwegen" in Randnummer 1 heißt: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, [...]" Im genannten Bereich ist der Gehweg 3,00 m breit. Entsprechend stünde bei einer Beparkung nur maximal 1,00 m Restgehwegbreite zu Verfügung. Eine solche Restgehwegbreite ist, bei Zugrundelegung der gängigen Richtlinien für den Straßenentwurf als Stand der Technik, die einen Breitenbedarf für zu Fuß Gehende von 1,80 m plus je 20 cm Abstand zu Hauswand beziehungsweise zur Fahrbahn vorsehen, nicht hinnehmbar. Eine unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges liegt nicht bereits dann vor, wenn überhaupt auf dem Gehweg geparkt wird. Sie tritt aber auch nicht erst dann ein, wenn eine Benutzung des Gehweges durch zu Fuß Gehende wegen der Geringfügigkeit der verbleibenden Gehwegbreite nicht mehr möglich ist. Ihre Funktion erfüllen Gehwege jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr, wenn ein Begegnungsverkehr unter Berücksichtigung durchschnittlicher Rollstuhlbreiten von 60 bis 75 cm auf einer erheblichen Länge des Gehweges schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 16.12.2022, 1 LC 64/22, S.29). Es spielt dabei auch keine Rolle, dass der Gehweg im weiteren Verlauf durch die Parkbuchten deutlich schmaler ist. Nach heutigem Stand könnten die vorhanden Parkbuchten so nicht nochmal gebaut werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296
Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Betreff: Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme ST 27 vom 08.01.2024 hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht 3,00 Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die Restgehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern auch nicht 1,00 Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60-75 cm durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, noch einmal die Legalisierung des Parkens auf dem Gehweg an der oben beschriebenen Stelle im Ferdinand-Scholling-Ring zu prüfen oder alternativ in diesem Bereich Parkbuchten anzulegen. Bei der Prüfung solle der Magistrat bitte folgende Punkte berücksichtigen: 1. Die Gehwegbreite beträgt 3,50 Meter bzw. der Restgehweg ist 1,50 Meter breit. 2. Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist möglich. 3. Der vom Magistrat erwähnte Breitenbedarf von 2,20 Meter Restgehwegbreite ist kein Gesetz, sondern auch geringere Restgehwegbreiten können im Rahmen des Ermessens erlaubt werden. 4. Der Begegnungsverkehr auf den Bürgersteigen im Ferdinand-Scholling-Ring ist deutlich geringer als auf Gehwegen im Zentrum Frankfurts oder Bremens (insbesondere Begegnungsverkehr von Rollstühlen und Kinderwagen ist dort in Nied eher selten). 5. Die Menschen vor Ort werden bei Begegnungen unter gegenseitiger Rücksichtnahme immer eine Lösung finden, selbst wenn es doch mal auf dem Gehweg eng werden sollte. 6. Es herrscht großer Parkdruck in Nied. Eine Nichtlegalisierung ist den Menschen in Nied einfach nicht zu vermitteln. Fast im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring beträgt die Breite des Gehwegs 1,50 Meter. 7. Ggf. einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5206 2024 Die Vorlage OF 947/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass lediglich ein Ortstermin anberaumt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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