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Reflexion

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Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz und des Umweltinformationsgesetzes

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2024, OF 933/6 Betreff: Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz und des Umweltinformationsgesetzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen. Begründung: Nach der ST 2219 vom 30.10.2023 teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: ..." und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht B 318 vom 14.08.2023 sowie die ST 1640 vom 07.08.2023 bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d. h. irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können, wäre genommen. Der Ausbau der A 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der A 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse ihrer Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klagewege sein Recht auf Information einzufordern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.01.2024, OF 924/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 438 2024 1. Die Vorlage OF 924/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 933/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 933/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2024, OF 924/6 Betreff: Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen. Begründung: Nach der ST 2219 vom 30.10.2023 teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: ..." und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht B 318 vom 14.08.2023 sowie die ST 1640 vom 07.08.2023 bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung mitnehmen, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d. h. irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Hier sei nur an die ebenfalls vom Bund kommenden ökologischen und energetischen Auflagen, die ein jeder zu erfüllen hat, erinnert. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen. Selbst die Deutsche Bahn gehen mit Machbarkeitsstudien kommunikativer und transparenter um wie am Beispiel des ICE-Tunnels in Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.01.2024, OF 933/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 438 2024 1. Die Vorlage OF 924/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 933/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 933/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 438 entstanden aus Vorlage: OF 933/6 vom 11.01.2024 Betreff: Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz Vorgang: V 76/21 OBR 12; OM 4310/23 OBR 6; ST 1640/23; B 318/23; OA 388/23 OBR 6; ST 2219/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)" und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl ist, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Der Ausbau der BAB 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der BAB 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen, wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse seiner Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klageweg sein Recht auf Information einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1640 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 318 Anregung vom 12.09.2023, OA 388 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 253 Antrag vom 22.10.2024, OF 1111/6 Anregung vom 29.10.2024, OA 497 Anregung vom 08.11.2024, OA 506 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 49 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4570, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 79-0

Beratung im Ortsbeirat: 4