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Reflexion

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Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3101 entstanden aus Vorlage: OF 499/2 vom 21.09.2022 Betreff: Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2 es außer dem Lessing-Gymnasium noch Verdacht auf Korruption von Hausmeistern und Reinigungsunternehmen gab; 2. wie Sonderreinigungen an Schulen beauftragt werden, was der genaue Ablauf ist; 3. wie die Anzahl der Reinigungen für einzelne Räume in den Schulen ermittelt wird; 4. seit wann der Verdacht der Korruption gegen eine mit der Reinigung städtischer Schulen beauftragten Firma bestand; 5. wie viele Schulen und andere städtische Gebäude im Bezirk des Ortsbeirates 2 die betreffende Firma gereinigt hat; 6. wer diese Schulen und Gebäude jetzt reinigt; 7. in welcher Höhe der Stadt Verluste durch die unberechtigten Forderungen der betroffenen Reinigungsfirmen entstanden sind; 8. wie geplant ist, diese Verluste seitens der Stadt wieder einzutreiben; 9. ob die betreffenden Reinigungsfirmen zwischenzeitlich auf die "Sperrliste" des Landes Hessen aufgenommen und seitens der Stadt mit einer generellen Vergabesperre für zukünftige Bieterverfahren belegt wurden; 10. welche Kommunikationsmaßnahmen in der Sache für Lehrer, Schüler und Eltern geplant sind. Begründung: Am Lessing-Gymnasium wurde der Hausmeister während der Sommermonate wegen Korruptionsverdachts suspendiert, was zu Unruhe in den schulischen Abläufen führte. Die Presse berichtete ausführlich über diverse Korruptionsfälle an 17 Frankfurter Schulen. Die Stadt Frankfurt sollte die Korruptionsfälle bei den Reinigungsfirmen und Schulhausverwaltungen lückenlos aufdecken und die Ergebnisse den betroffenen Schulen und Ortsbeiräten zukommen lassen. Der Ortsbeirat wurde mehrfach von Eltern auf das Thema angesprochen und es wäre wünschenswert, für Auskunft nicht allein auf die Presse angewiesen zu sein. Nach den Korruptionsvorfällen in der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist der Imageschaden ohnehin enorm (https://www.hessenschau.de/panorama/17-hausmeister-an-frankfurter-schulen-unter -korruptionsverdacht,korruptionsverdacht-hausmeister-schulen-100.html, https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-schulhausmeister-unter-korruptionsverdach t-ausmass-noch-nicht-abzusehen-zr-91653872.html). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2023, OF 814/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5133 Antrag vom 25.02.2024, OF 860/2 Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 745 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

Situation der Schulhausverwalter in Frankfurt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 54 Betreff: Situation der Schulhausverwalter in Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3918 - A 193/23 CDU - Zu 1.: Im Rahmen von Stellenbeantragungen ist für jede Schule mindestens eine Schulhausverwaltung (SHV)-Stelle vorgesehen, sodass eine verlässliche Anwesenheit von Schulhausverwaltungen vor Ort sichergestellt wäre. Neben der Abdeckung der Unterrichts- und Betreuungszeiten an den Frankfurter Schulen sind vor- und nachbereitende Arbeiten für die Bereitstellung eines funktionalen Schulgebäudes erforderlich. Bei Schulneugründungen stehen die erforderlichen SHV-Stellen nicht immer rechtzeitig zur Verfügung, sodass einige Schulen bis zur Bereitstellung der SHV-Stelle über SHV-Springerinnen/Springer oder die Vertretungskolleginnen/Vertretungskollegen betreut werden müssen. Fehlende SHV-Stellen wurden in den Stellenplananmeldungen berücksichtigt und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Zu 2.: Bisher teilen sich nur zwei Förderschulen eine SHV-Stelle. Erfahrungen können hierzu noch nicht abgegeben werden, da sich die Besetzung dieser geteilten SHV-Stelle aufgrund der Personalgewinnungssituation schwierig gestaltet. Zu 3.: In Frankfurt ist eine 1:1-Betreuung an den Schulen vorgesehen. Inwiefern über diese eine SHV-Stelle zusätzlicher Stellenbedarf besteht, richtet sich nach der Größe der Schule, evtl. verlängerten Unterrichtszeiten in den Abendstunden etc. Sofern der Bedarf besteht, werden zwei SHV-Stellen bei Schulneugründung eingeplant bzw. bei Veränderungen der Bedarf nachträglich in den Stellenplananmeldungen eingebracht. Dies erfolgt seit Jahren für die Gymnasien in Frankfurt, da noch nicht alle Gymnasien mit einer zweiten SHV-Stelle versorgt sind. Zu 4.: Die Besetzungen vakanter SHV-Stellen werden regelmäßig über Ausschreibungsverfahren angestoßen. Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels ist die Personalgewinnung in diesem Bereich schwierig. In 2022 wurden drei Ausschreibungsverfahren für insgesamt 24 vakante Stellen durchgeführt. Eine Besetzung dieser Stellen war nicht immer im ersten Anlauf möglich. Für 2023 wurde eine Ausschreibung für neun SHV-Stellen durchgeführt. Zu 5.: Für Frankfurt gibt es einen SHV-Springerinnen/Springer-Pool von 16 Stellen. SHV-Springerinnen/Springer werden innerhalb des Stadtgebietes für Vertretungssituationen sowie bei Schulen ohne SHV-Stelle eingesetzt, um möglichst einen reibungslosen Ablauf vor Ort sicherzustellen. SHV-Springerinnen/Springer als auch SHV an festen Schulen haben, aufgrund vieler krankheitsbedingter Ausfälle, eine Doppelbelastung und betreuen in Vertretung eine weitere Schule mit. Zu 6.: Die Eingruppierung einer Schule richtet sich nach der Betreuungstiefe der vorhandenen technischen Anlagen und variiert zwischen EG 5 TVöD bis EG 7 TVöD. Förderschulen ohne technische Anlagen sind in der EG 6 TVöD eingestuft. In diesem Stellengefüge kann von einem mittleren Jahreswert von rund 55.000 € ausgegangen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.02.2023, A 193 Antrag vom 25.02.2024, OF 860/2 Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 909 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 54 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4383, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 40-1

Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium klären!

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 860/2 Betreff: Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium klären! Vorgang: OM 3101/22 OBR 2; B 54/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium zu erklären und folgende Fragen zu beantworten: - Warum wurde dem Schulhausverwalter (SHV) kurzfristig gekündigt, obwohl Schulleitung und Schulelternbeirat mit dessen Arbeit sehr zufrieden waren? - Wie soll die Lücke geschlossen werden? Die 16 Springer an Frankfurter Schulen haben mehrheitlich Doppelbelastungen und bei den 24 SHV-Stellen-Ausschreibungen in 2022 und 9 Ausschreibungen in 2023 konnten zum einen nicht alle Stellen besetzt werden. Zum anderen war das Goethe-Gymnasium nicht inkludiert (s. B54 vom 29.01.24). Der Ortsbeirat bittet um die Darstellung eines Lösungsvorschlags. - Wieviele Schulen im Ortsbezirk 2 haben einen eigenen SHV? Wieviele Schulen werden von Springern betreut? Hierzu bitte eine konkrete Liste mit jeweils dem Namen der Schule und dem zuständigen SHV angeben. - Wieviele Gymnasien im Ortsbezirk 2 haben wie vorgeschrieben die notwendigen zwei Schulhausverwalter? Bitte ebenfalls Liste der Gymnasien und Namen der SHV erstellen. - Wo und wie werden die SHV-Stellen für die Schulen im Ortsbezirk ausgeschrieben? Welche innovativen Ansätze zur SHV-Gewinnung werden eingesetzt? - Endlich Beantwortung der OM 3101 vom 17.11.2023 sowie der zur Situation der korrupten Hausmeister an Frankfurter Schulen mit einem Status-Update, wann mit einem Gerichtsurteil zu rechnen ist und wie sowohl eine tragfähige Lösung zur Überbrückung der derzeit vakanten Stellen. Begründung: Obwohl in Frankfurt schon seit mehreren Jahren ein eklatanter Mangel an Schulhausverwaltern (SHV) besteht, weil das Amt für Bauen und Immobilien (ABI) offene Stellen u.a. wegen des Fachkräftemangels nicht besetzen kann, hatte das Goethe-Gymnasium mit Herrn Andreas Föber einen SHV, der sich sehr engagiert um das Schulgebäude gekümmert und sehr gut mit Schulleitung und Schulelternbeirat zusammengearbeitet hat. In einer derart angespannten Lage ist es unerklärlich, warum dem SHV gekündigt wurde und ihm nach einem klärenden Gespräch zwischen ABI, Schulleitung und Schulelternbeirat sehr kurzfristig die Schlüssel abgenommen wurden. Es besteht erheblicher Informationsbedarf und vor allem die Notwendigkeit einer tragfähigen Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3101 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 54 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 909 2024 Die Vorlage OF 860/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende der Ziffern 3. und 4. folgender Wortlaut hinzugefügt wird: "falls datenschutzrechtlich nichts dagegen spricht". Weiterhin wird in Ziffer 4. das Wort "Gymnasien" durch das Wort "Schulen" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4