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Reflexion

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Außengastronomie im „Drosselbart“?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 546 entstanden aus Vorlage: OF 358/9 vom 28.10.2022 Betreff: Außengastronomie im "Drosselbart"? Bei der Vorstellung der Pläne der Bebauung des ehemaligen Geländes der Gaststätte "Drosselbart" und der Neukonzeptionierung der Gastronomie wurde zugesagt, dass ein Biergarten mit mindestens 80 Sitzplätzen und einer großkronigen Baumbepflanzung wieder entstehen soll. Die Baustelle und die Platzierung des Baukörpers lassen befürchten, dass der unbebaute Raum dafür nicht ausreicht und mit weniger Platz im Außenbereich zu rechnen ist. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wird es die Möglichkeit für 80 Sitzplätze im Außenbereich geben? 2. Wo werden diese genau liegen? 3. Wenn dies nicht der Fall ist: War der Biergarten in der vorgestellten Form anders als in der Sitzung des Ortsbeirats dargestellt doch nicht Teil der Baugenehmigung für das Bauprojekt? 4. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 760 Antrag vom 07.04.2023, OF 522/9 Antrag vom 07.04.2023, OF 523/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

Außengastronomie im „Drosselbart“ II?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 entstanden aus Vorlage: OF 522/9 vom 07.04.2023 Betreff: Außengastronomie im "Drosselbart" II? Vorgang: V 546/22 OBR 9; ST 760/23 In der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 760, führt der Magistrat aus: "Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich." Angesichts der Tatsache, dass der größte Teil des durch den ehemaligen Drosselbart genutzte Außenbereich bereits überbaut ist, wird der Magistrat um Beantwortung von folgenden Fragen gebeten: 1. Handelt es sich bei der im Freiflächenplan vorgesehenen Außengastronomie mit 120 Sitzplätzen um eine Auflage, die eine Pflicht zum Betrieb der Außengastronomie vorsieht, oder um eine Kannregelung, die lediglich das Recht auf den Betrieb einer Außengastronomie enthält? 2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass die in der Baugenehmigung vom 03.11.2020 enthaltenen Zusagen zur Außengastronomie eingehalten werden? 3. Welche Konsequenzen hätte es, würden diese nicht eingehalten? 4. Welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen, um die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Freiflächenplanung und damit zur Außengastronomie durchzusetzen? Begründung: Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 546 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 760 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1566 Antrag vom 19.05.2024, OF 755/9 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Antrag vom 21.10.2024, OF 844/9 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6141 Antrag vom 08.01.2025, OF 889/9 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110 Aktenzeichen: 63-0

Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 entstanden aus Vorlage: OF 755/9 vom 19.05.2024 Betreff: Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? Vorgang: OM 3873/23 OBR 9; ST 760/23; ST 1566/23 In der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 760, führte der Magistrat aus: "Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich." In der Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1566, ergänzte der Magistrat, dass die Einrichtung dieses Wirtschaftsgartens als Baulast öffentlich-rechtlich gesichert sei. Eine Überprüfung der Einhaltung erfolge nach der Fertigstellung der Baumaßnahme. Da der Bau nun weitgehend fertiggestellt ist und die Vermarktung der Wohnungen bereits begonnen hat, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Überprüfung des Baus durch die Bauaufsicht bereits erfolgt ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist. Konkret wird der Magistrat dazu gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo wird der Biergarten mit 120 Sitzplätzen umgesetzt? 2. Wie ist es zu erklären, dass die Fläche des ehemaligen Biergartens nun nahezu völlig überbaut ist? 3. Wurden die genannten Vorgaben der Baulast eingehalten? 4. Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen ? Begründung: Der Wegfall des Biergartens Drosselbart war ein herber Verlust für Eschersheim. Auch im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung wurde vonseiten des Bauherrn und des Magistrats die Zusage gemacht, eine neue, vergleichbare Außengastronomie zu errichten und anstelle der 100 Jahre alten Kastanien neue großkronige Bäume zu pflanzen. Angesichts der weitgehenden Überbauung des Grundstücks ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie diese Zusagen eingehalten werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 760 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1566 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Antrag vom 21.10.2024, OF 844/9 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6141 Antrag vom 20.11.2024, OF 877/9 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 652

- Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? - Kita im ehemaligen Drosselbart?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Betreff: - Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? - Kita im ehemaligen Drosselbart? Vorläufige Stellungnahme: Der Eigentümer hat umfangreiche Unterlagen vorgelegt, die belegen, dass an diesem Standort kein Pächter für eine Gastronomie zu finden war. Gleichzeitig ist die Kinderbetreuungssituation in Eschersheim durch die Schließung der Kindertagesstätte Im Mellsig erheblich angespannt. Aus diesem Grund haben mittlerweile Gespräche zwischen dem Stadtschulamt und dem Bauherrn stattgefunden. Diese haben das Ziel, die bereits auf dem Grundstück genehmigte kleinere Kindertagesstätte zu erweitern und hierfür die bisher für gastronomische Zwecke vorgesehenen Flächen einschließlich des Außenbereichs miteinzubeziehen. Hierdurch könnte eine dreigruppige Kindertagestätte mit insgesamt 54 Betreuungsplätzen errichtet werden, die den Wegfall der Betreuungsplätze des Kinderzentrums Im Mellsig (76 Betreuungsplätze) teilweise kompensieren würde. Der Magistrat ist sich bewusst, dass der Drosselbart und die öffentliche Nutzbarkeit der Freiflächen eine große Bedeutung für den Stadtteil haben. Daher soll in Gesprächen mit dem Bauherrn untersucht werden, ob die Freiflächen so gestaltet werden können, dass sie neben dem Kindergarten auch von den Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers genutzt werden können. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere stadtteilbezogene Angebote in dem Projekt realisiert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 971 Antrag vom 21.10.2024, OF 844/9 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6141 Antrag vom 20.11.2024, OF 877/9 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1091 Antrag vom 08.01.2025, OF 889/9 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110

Gastronomie Drosselbart

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 844/9 Betreff: Gastronomie Drosselbart Vorgang: V 546/22 OBR 9; ST 760/23; OM 3873/23 OBR 9; ST 1566/23; V 970/24 OBR 9; ST 1770/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1770 erläutert, dass kein Pächter für die Gastronomie im ehemaligen Drosselbart zu finden sei und nun deshalb die dort geplante Kita in den für die Gastronomie geplanten Räumlichkeiten unterkommen wird. Unabhängig davon, dass wir es grundsätzlich sehr begrüßen, dass das Kinderbetreuungsangebot im Ortsbezirk damit ausgebaut wird, bleiben doch die Fragen, inwieweit sich der Bauherr an die an ihn gestellten Vorgaben (siehe ST 760/2023) gehalten hat, offen. Da diese Vorgaben ein wichtiges Argument für die seinerzeitige Zustimmung des Ortsbeirats zu den Bauplänen war, bitten wir den Magistrat, in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen, dem Ortsbeirat die Sachlage und den aktuellen Stand zu erläutern. Begründung: Der Verlust des "Drosselbarts" war für Eschersheim äußerst schmerzlich und der Ortsbeirat hat seinerzeit lediglich den Bauplänen zugestimmt, da eine neue Gastronomie und der Erhalt umfangreicher und neu zu begrünender Außenflächen zugesagt wurde. Vor diesem Hintergrund möchte der Ortsbeirat erfahren, ob die damals erzielten Absprachen eingehalten wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 546 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 760 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1566 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6141 2024 Die Vorlage OF 844/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4