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Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer “Diplomatenviertels”
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 570/2 vom 01.01.2023 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse zu berichten und die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Die Einrichtung eines öffentlichen Platzes der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer Diplomatenviertels, zwischen Sophienstraße und Frauenlobstraße. Der Platz sollte im Viertel liegen, möglichst klimafreundlich und barrierefrei gestaltet werden. Es sollten Informationstafeln sowie Sitzmöglichkeiten installiert werden. 2. Die Einrichtung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Diplomatenviertels am Institut für Stadtgeschichte. 3. Die Erstellung eines umfassenden Beitrags zur jüdischen Geschichte des Viertels in der Frankfurter History App. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit wäre aus seinem Budget einen Finanzierungsbeitrag zur Einrichtung des Gedenkplatzes zu leisten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat. Im sog. Diplomatenviertel in Bockenheim erinnert heute nur wenig an die Geschichte dieses Quartiers bis 1945. Einer Historikerin, selbst Bewohnerin des Viertels, ist es gelungen Kontakt zu ehemaligen jüdischen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Besitzerinnen und Besitzern der Immobilien aufzunehmen. Diese haben ein großes Interesse an der Sichtbarmachung der jüdischen Geschichte des Quartiers. Ein Gedenkplatz würde die jüdische Geschichte im Diplomatenviertel öffentlich vermitteln, sichtbar machen und ein würdiges Erinnern ermöglichen. Die Schaffung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Viertels könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten Informationen über ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner/Besitzerinnen und Besitzer der Häuser im Quartier zu recherchieren und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über einen Beitrag in der neu entwickelten Frankfurter History App kann die Erinnerungsarbeit in den digitalen Raum erweitert und zusätzlichen Zielgruppen zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Antrag vom 06.01.2024, OF 824/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1317) vorgelegt hat.
Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 824/2 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023 (ST 1317) wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee, Ecke Blanchardstraße (siehe Anlage), einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer "Diplomatenviertels", einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Anlage: Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee, Ecke Blanchardstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, eigene Zeichnung der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 824/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5135 2024 Die Vorlage OF 824/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Ecke" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird nach der "Blanchardstraße" der Wortlaut "und Ludolfusstraße" eingefügt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer „Diplomatenviertels“ - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5135 entstanden aus Vorlage: OF 824/2 vom 06.01.2024 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1317, wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße (siehe Foto) einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sogenannten Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße und Ludolfusstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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