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Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2015, OF 774/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Gelände für das künftige Oberstufengymnasium (Fläche zwischen Jugendhaus Wegscheidestraße und der Straßenbahnlinie 18) interimistisch ein BMX-Gelände ermöglichen zu lassen. Diese Maßnahme soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt, dem Sozialamt, der Quartiersmanagerin sowie voraussichtlich dem AWO-Jugendhaus in der Wegscheidestraße umgesetzt werden. Die Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt € 10.000,-- wie folgt zu finanzieren: Der vom Ortsbeirat festgelegte Höchstwert für die durchzuführende Maßnahme zzgl. Sachmittel für Eigenleistungen beträgt insgesamt € 10.000,- sowohl für Rodungen, Anpflanzungen, Erdarbeiten, Entsorgungsmaßnahmen, eine transportable Werksstattausrüstung, Werkzeug, und soweit möglich und erforderlich Versicherungsbeiträge. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 305 2015 Die Vorlage OF 774/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.03.2015, OIB 305 entstanden aus Vorlage: OF 774/10 vom 10.03.2015 Betreff: Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Gelände für das künftige Oberstufengymnasium (Fläche zwischen dem Jugendhaus in der Wegscheidestraße und der Straßenbahnlinie 18) interimistisch ein BMX-Gelände zu ermöglichen. Diese Maßnahme soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt, dem Jugend- und Sozialamt, der Quartiersmanagerin sowie voraussichtlich dem AWO-Jugendhaus in der Wegscheidestraße umgesetzt werden. Die Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 10.000 Euro und wie folgt zu finanzieren: Der vom Ortsbeirat 10 festgelegte Höchstwert für die durchzuführende Maßnahme zzgl. Sachmittel für Eigenleistungen beträgt insgesamt 10.000 Euro, sowohl für Rodungen, Anpflanzungen, Erdarbeiten, Entsorgungsmaßnahmen, eine transportable Werkstattausrüstung, Werkzeug, und, soweit möglich und erforderlich, Versicherungsbeiträge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 503 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1661 Aktenzeichen: 67 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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