Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen
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vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Gelände für das künftige Oberstufengymnasium (Fläche zwischen Jugendhaus Wegscheidestraße und der Straßenbahnlinie 18) interimistisch ein BMX-Gelände ermöglichen zu lassen. Diese Maßnahme soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt, dem Sozialamt, der Quartiersmanagerin sowie voraussichtlich dem AWO-Jugendhaus in der Wegscheidestraße umgesetzt werden. Die Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt € 10.000,-- wie folgt zu finanzieren: Der vom Ortsbeirat festgelegte Höchstwert für die durchzuführende Maßnahme zzgl. Sachmittel für Eigenleistungen beträgt insgesamt € 10.000,- sowohl für Rodungen, Anpflanzungen, Erdarbeiten, Entsorgungsmaßnahmen, eine transportable Werksstattausrüstung, Werkzeug, und soweit möglich und erforderlich Versicherungsbeiträge.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2015, OF 774/10
Betreff: Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Gelände für das künftige Oberstufengymnasium (Fläche zwischen Jugendhaus Wegscheidestraße und der Straßenbahnlinie 18) interimistisch ein BMX-Gelände ermöglichen zu lassen. Diese Maßnahme soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt, dem Sozialamt, der Quartiersmanagerin sowie voraussichtlich dem AWO-Jugendhaus in der Wegscheidestraße umgesetzt werden. Die Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt € 10.000,-- wie folgt zu finanzieren: Der vom Ortsbeirat festgelegte Höchstwert für die durchzuführende Maßnahme zzgl. Sachmittel für Eigenleistungen beträgt insgesamt € 10.000,- sowohl für Rodungen, Anpflanzungen, Erdarbeiten, Entsorgungsmaßnahmen, eine transportable Werksstattausrüstung, Werkzeug, und soweit möglich und erforderlich Versicherungsbeiträge.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2015OIBOIB 305Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeBudget-Initiative
- 10. März 2015Sie sind hierOFOF 774/10Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., fraktionslos
- 30. März 2015STST 503Verlagerung Mahnmal 1. und 2. Weltkrieg in HeddernheimStellungnahme
- 4. Mai 2015STST 644Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeStellungnahme
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1661Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme