Verlagerung Mahnmal 1. und 2. Weltkrieg in Heddernheim
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Heddernheimer Landstraße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Einrichtung von Geschwindigkeitsschwellen in der Heddernheimer Landstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 503
Betreff: Verlagerung Mahnmal 1. und 2. Weltkrieg in Heddernheim Der Magistrat befürwortet die Verlegung des Ehrenmals zu der Wiese im Bereich Heddernheimer Landstraße / Alexander-Riese-Weg. Mit der Übernahme der Transportkosten durch den Ortsbeirat ist die Finanzierung dieser Verlegung gesichert. Die Arbeiten können bei trockenem Wetter noch im Frühjahr 2015 ausgeführt werden. Die heutige Fläche des Denkmals wird danach in den Spielplatz integriert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2015OIBOIB 305Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeBudget-Initiative
- 10. März 2015OFOF 774/10Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., fraktionslos
- 30. März 2015Sie sind hierSTST 503Verlagerung Mahnmal 1. und 2. Weltkrieg in HeddernheimStellungnahme
- 4. Mai 2015STST 644Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeStellungnahme
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1661Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab