Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1661
Betreff: Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände Das BMX-Gelände hatte im Frühsommer diesen Jahres seinen Standort auf dem Gelände der künftigen gymnasialen Oberstufe zwischen Karl-Kirchner-Siedlung und Goldpeppingstraße gefunden. Zu diesem Zeitpunkt stand bei allen Beteiligten ein zeitlicher Rahmen von 4-5 Jahren für die Nutzung als BMX-Bahn im Raum. Unmittelbar vor Beginn der Erdarbeiten erreichte uns die Nachricht vom vorgezogenen Baubeginn der gymnasialen Oberstufe. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt gestoppt und wird auf dieser Fläche nicht mehr umgesetzt werden können. Ob sich eine adäquate Ersatzfläche findet, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2015OFOF 774/10Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., fraktionslos
- 10. März 2015OIBOIB 305Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeBudget-Initiative
- 30. März 2015STST 503Verlagerung Mahnmal 1. und 2. Weltkrieg in HeddernheimStellungnahme
- 4. Mai 2015STST 644Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeStellungnahme
- 27. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1661Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab