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Reflexion

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Möglichkeiten des Freizeitsports für Jugendliche und Erwachsene fördern Tischtennisplatten im Holzhausenpark sinnvoll ausstatten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2531 entstanden aus Vorlage: OF 299/3 vom 14.05.2022 Betreff: Möglichkeiten des Freizeitsports für Jugendliche und Erwachsene fördern Tischtennisplatten im Holzhausenpark sinnvoll ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die Tischtennisplatten im Holzhausenpark derart auszustatten, dass der hohen Nachfrage nach Tischtennisplatten auch entsprochen werden kann. Hier wird vor allem angeregt, anhand von Beleuchtung (unter Umständen mit Bewegungsmeldern) die Tischtennisplatten länger nutzbar zu machen. Außerhalb der Sommermonate muss das Spiel im Holzhausenpark bereits um 16:30 Uhr bzw. 17:00 Uhr abgebrochen werden, was nicht dem Bedarf berufstätiger Menschen oder der Schülerinnen und Schülern von Ganztagsschulen entspricht. Gerade in Innenstadtbezirken mangelt es an Infrastruktur für Sport, besonders auch für Erwachsene und Jugendliche gibt es kaum Möglichkeiten, sich außerhalb des Vereinssports zu treffen und einem Freizeitsport nachzugehen, wie z. B. Basketball, Volleyball, Skaten oder eben Tischtennis zu spielen. Daher ist es besonders erfreulich, dass sich die Tischtennisplatten derart großer Beliebtheit erfreuen. Diese Nachfrage sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2266 Antrag vom 24.10.2024, OF 762/3 Aktenzeichen: 67 0

Möglichkeiten des Freizeitsports für Jugendliche und Erwachsene fördern; Tischtennisplatten im Holzhausenpark sinnvoll ausstatten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2266 Betreff: Möglichkeiten des Freizeitsports für Jugendliche und Erwachsene fördern; Tischtennisplatten im Holzhausenpark sinnvoll ausstatten Der Magistrat freut sich, dass das Angebot, im Holzhausenpark Tischtennis zu spielen, sehr gut angenommen wird. Der Holzhausenpark ist mit einem sehr großzügigen und komfortablen Angebot von 4 Tischtennisplatten ausgestattet. Diese sind zum Teil überdacht und mit großzügigem Pflasterbereichen eingefasst. Für einen weiteren Ausbau von Tischtennisplatten im Holzhausenpark stehen dem Magistrat momentan keine Mittel zur Verfügung. Die Thematik der Beleuchtung wurde bereits mehrfach dargelegt. Der Holzhausenpark unterliegt der Grünanlagensatzung, welche die Nutzung der Spiel- und Sportanlagen begrenzt. Darin heißt es "Nach Einbruch der Dunkelheit ist der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen sowie deren Benutzung untersagt." Grundsätzlich werden keine Beleuchtungsanlagen in Grün- und Freizeitanlagen sowie auf Flächen des öffentlichen Breitensports eingebaut. Dabei spielen vor allem Aspekte des Naturschutzes eine sehr große Rolle. Eine Abweichung findet nur in begründbaren Ausnahmefällen statt, wie z. B. bei der Beleuchtung von Schulwegen, die direkt durch eine Grünanlage führen und offiziell als Schulweg ausgewiesen werden. Die bereits vorhandenen Leuchten im Holzhausenpark sind Altbestand und wurden für mehr Sicherheit bei der Grundsanierung der Anlage vor Ort belassen und nicht zurückgebaut. Dies ist jedoch eine absolute Ausnahme und erhebt somit keinen Anspruch auf Dauer und Erweiterung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2531 Antrag vom 24.10.2024, OF 762/3

Mehr Beleuchtung für Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 762/3 Betreff: Mehr Beleuchtung für Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 2531/22 OBR 3; ST 2266/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung von Wegen und Spielgeräten in Holzhausen- und Günthersburgpark zu überprüfen und, wo nötig, nachzuverdichten. Dabei soll darauf geachtet werden, dass dunkle Ecken entlang der Wege beseitigt werden und Spielgeräte wie beispielsweise die Tischtennisplatten im Holzhausenpark auch an dunklen Winternachmittagen nutzbar bleiben. Aus Gründen der Energieeffizienz soll der Einsatz von bewegungsgesteuerten Laternen geprüft werden. Begründung: Die Parks sind aus Sicht des Ortsbeirats derzeit nur unzureichend beleuchtet. Zurückliegende Anträge des Ortsbeirats, die für eine bessere Beleuchtung insbesondere an Spielgeräten geworben haben, wurden mit Verweis auf Grünanlagensatzung und Naturschutz stets abgewiesen (bspw. ST 2266). Zum Aspekt der eingeschränkten Nutzbarkeit von Spielgeräten ist mit der Raubserie in Holzhausen- und zuletzt auch Günthersburgpark während der Sommermonate nun aber noch ein Sicherheitsaspekt hinzugekommen. Gut ausgeleuchtete Wege geben Passanten Sicherheit und schrecken Täter ab. Den Naturschutz bei der Planung städtischer Parks einzubeziehen, ist wichtig. Er darf das Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger aber nicht überwiegen und städtische Grünflächen zu No-Go-Areas machen. Laternen, die nur angehen, wenn sich jemand nähert, könnten beiden Interessen gerecht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2531 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2266 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 762/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4