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Reflexion

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Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47), 60326 Frankfurt am Main-Gallus, Krifteler Straße 80, temporäre Auslagerung hier: Mehrbedarf

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 195 Betreff: Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47), 60326 Frankfurt am Main-Gallus, Krifteler Straße 80, temporäre Auslagerung hier: Mehrbedarf Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2276 (M 249) 1. Dem Ankauf einer Pavillonanlage für die Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße wird zugestimmt. Die benötigten Mittel in Höhe von 5.937.205,48 € werden bewilligt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den Ankauf einer Pavillonanlage für die Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße (KiZ 47) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2276 (M 249), ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.500.000,00 € bewilligt wurde; b) der Gesamtbedarf gem. beigefügtem Kostendeckblatt vom 27.06.2022 um 3.437.205,48 € auf insgesamt 5.937.205,48 € gestiegen ist; c) die Betriebskommission den weiteren benötigten Mitteln in Ihrer Sitzung am 19.07.2022 zugestimmt hat. 3. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 3.437.205,48 € werden bewilligt. Damit steigt der Gesamtbedarf auf 5.937.205,48 €. 4. In den Gesamtaufwendungen ist weiterhin ein unveränderter, nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abbau der Pavillonanlage und das Wiederherrichten des Geländes in Höhe von 200.000 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Des Weiteren sind nicht aktivierungsfähige Mittel für die Planung der ehemals angedachten Auslagerungsfläche Gustavsburgsplatz in Höhe von 103.577,03 € enthalten, die in den Erfolgsplan auszubuchen sind. 5. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 4.391.811,93 € wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 4.391.811,93 € bewilligt. 6. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - zur Finanzierung des städtischen Investitionszuschusses (einschließlich der bereits ausgezahlten Mittel) insgesamt 2.300.000 € verfügbar waren bzw. sind; - die Finanzierung des darüberhinausgehenden Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt der Produktgruppe 20.02 durch Inanspruchnahme eines Teilbetrages, des im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gebildeten Budgetübertrages, sichergestellt werden kann; - im Haushaltsjahr 2022 eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 2.091.811,93 € geplant ist. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Kita Frankfurt das zur Auslagerung vorgesehene Grundstück bereits ab 01.05.2021 gepachtet hat und die nicht aktivierungsfähigen Pachtaufwendungen (2022 einschließlich Nebenkostenpauschale 80.250,00 € Staffelmiete) nicht in den Gesamtaufwendungen des Projektes (Ziffer 1 des Beschlusstextes) enthalten sind. Die Verlängerung des Pachtvertrages ist aufgrund entstandenen Verzögerungen in der Planung (pandemiebedingt) aufgekommen. Der Vermieter hat der Auslagerung und dem erneuten Zeitraum bereits zugestimmt. Bezüglich der Anmietung der Auslagerungsfläche ist beabsichtigt, den Gesamtpachtvertrag im November 2022 der Betriebskommission und unmittelbar danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 8. Die Maßnahme ist unverzüglich fortzuführen. Begründung: A) Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2276 (M 249), wurde die temporäre Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße (KiZ 47) in Frankfurt am Main bewilligt. Das Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47 - Kindergarten und Hort) befindet sich in einem angemieteten Gebäude des Amts für Bau und Immobilien. Der gesamte Gebäudekomplex in der Krifteler Straße beinhaltet das ehem. Sozialrathaus, das Kinderzentrum 141 (Krippe), einen Eltern- und Kind-Treff, das Kinderzentrum 47 (Kindergarten und Hort) und ein Jugendhaus. Das Gebäude ist abgängig. Aufgrund der seit sehr vielen Jahren bestehenden Planungen des Amts für Bau und Immobilien für das Gebäude und das Gelände, wurden keine Investitionen seitens des ehemaligen Liegenschaftsamtes getätigt. Die Heizung, die Elektrik und die Wasserleitungen sind schadhaft. Im Jahr 2017 kam es zu einer gefährlichen Feuer- und Rauchentwicklung mit Feuerwehreinsatz und Evakuierung des Gebäudes. In der Folge wurde die auch in den Räumlichkeiten befindliche Kinderkrippe ausgelagert. Für das Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47 - Kindergarten und Hort) sollte schnellstmöglich ein Auslagerungsstandort gefunden werden. Nach intensiven Bemühungen einen Auslagerungsstandort zu finden, wurde der Gustavsburgplatz vom Amt für Bau und Immobilien als einzig geeignet eingeschätzt und Vereinbarungen mit dem Grünflächenamt geschlossen. Aufgrund der Dringlichkeit und der Herbeiführung von zeitnahen Beschlüssen wurden Kosten auf Basis von Vergleichswerten ermittelt. Die Kostenermittlung für die Maßnahme erfolgte 2017 auf Basis einer m2-Schätzung vergleichbarer Objekte. Im Zuge der tieferen Planung hat sich herausgestellt, dass die ursprünglich geplante, langgestreckte zweigeschossige Pavillonanlage aufgrund zu schützender Baumkronen seitens des Grünflächenamts und der unteren Naturschutzbehörde keine Zustimmung findet und zudem aufgrund diverser Bodenuntersuchungen das Gelände für eine Auslagerung (verseuchter Boden) nicht geeignet war. Die Planung musste abgebrochen und ein neues Auslagerungsgrundstück gesucht werden. Der Kontakt zum Ortsbeirat und zu Immobilienmaklern wurde aufgenommen, um eine geeignete Fläche oder Gebäude in dem Stadtteil zu finden. Leider erfolgslos. Nach langer Suche konnte eine Fläche in der Stephensonstraße (Auslagerungsort der Europaschule) gefunden werden. Laut der ursprünglichen Beschlussfassung sollten 7 Gruppen mit 136 Betreuungsplätzen ausgelagert werden. Da die Kapazität der Auslagerungsfläche in der Stephensonstraße für die 7-gruppige Einrichtung nicht ausreichend ist, werden während der Auslagerung die zwei nicht voll belegten Gruppen zusammengelegt. Somit werden 5 Gruppen mit insgesamt 105 Kindern (3 Kitagruppen, 2 Hortgruppen) ausgelagert werden. Die Kosten für die temporäre Auslagerung wurde zum ersten Mal in der Sitzung der Betriebskommission am 07.11.2017 mit einem Betrag in Höhe von 2.500.000,00 € beschlossen. Durch Verteuerung dieser Maßnahme, wurde der erste Mehrbedarf für die Auslagerungskosten in der Sitzung der Betriebskommission am 05.04.2022 mit einem Betrag in Höhe von 5.359.338,00 € beschlossen. Um genau wie möglich den Mehrbedarf beziffern zu können, wurde vom Amt für Bau und Immobilien sowohl die aktuell submittierte Gesamtsumme für die Auslagerung der drei Kinderzentren in Niederursel herangezogen, als auch eine Umrechnung auf das Projekt Kinderzentrum Krifteler Straße vorgenommen. Von April 2022 bis Juli 2022 zeigten sich allerdings weitere Mehrkosten auf, welche in dieser Höhe bei der Betriebskommissionssitzung am 05.04.2022 noch nicht absehbar waren. Wesentliche Kostentreiber sind gestiegene Angebotspreise, bedingt durch die allgemeine Kosteninflation, fehlende Fachkräfte und dramatische Materialknappheit sowie eine stark angestiegene Nachfrage auf dem Markt der Containeranlagen. Die Auswirkungen des Ukraine Konflikts sind ebenfalls spürbar, so dass ein erneuter Mehrbedarf in der Sitzung der Betriebskommission am 19.07.2022 beschlossen werden musste. Da die Markt- und Krisenlage aktuell keine gut abgesicherte Kostenplanung zulässt, wurde zudem, in Abstimmung mit dem Revisionsamt, ein Risikozuschlag von 4 % vorgesehen. Gegenüber der Beschlusssumme vom 05.04.2022 haben sich die Kosten um 577.866,78 € auf 5.937.205,48 € erhöht. Für das Bestandsareal in der Krifteler Straße ist vom Amt für Bau und Immobilien ein Abbruch sowie eine Neubebauung (Bildungscampus Gallus) vorgesehen. Die Maßnahme Bildungscampus Gallus sieht vor, die Neubauten der Kinderzentren mit höchster Priorität zu realisieren und danach den Schulneubau anzugehen. Früheste Fertigstellung der Neubauten für die Kinderzentren ist gemäß dem Amt für Bau und Immobilien Ende 2027 zu rechnen. Bei dem Eigentümer der Auslagerungsfläche handelt es sich um ein privates Unternehmen. Für die Nutzung der Fläche wird eine monatliche Pachtzahlung erforderlich. Das Grundstück ist bereits seit 01.05.2021 gepachtet. Mit der Herrichtung der Auslagerungsfläche sollte im Mai 2021 begonnen werden. Aufgrund der anhaltenden Pandemie haben Fachplaner den angenommenen Planungsauftrag gecancelt. Dadurch kam es zu erheblichen Verzögerungen und der beabsichtigte Auslagerungstermin konnte nicht eingehalten werden. Diese Verzögerungen machen eine Vertragsverlängerung notwendig. Der Vermieter hat dem neuen erforderlichen Zeitraum bereits zugestimmt. Es handelt sich bei der Auslagerungsfläche gemäß Bebauungsplan um eine Nutzungsart private Grünfläche. Dies bedeutet, dass für den Vermieter keine anderweitige Nutzung der Fläche möglich ist. Für die Zeit der Auslagerung hat die Bauaufsicht eine Befreiung vom Bebauungsplan signalisiert. Die abschließenden Verhandlungen befinden sich in der finalen Bearbeitung und konnten daher in der Beschlusssumme nicht aufgenommen werden. Deshalb ist beabsichtigt, den Gesamtpachtvertrag im November 2022 der Betriebskommission und unmittelbar danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Aufgrund der benötigten Standzeit von mindestens 5 Jahren, soll die Anlage gemäß der Bauaufsicht in Holzmodulbauweise erstellt werden. Um eine Baugenehmigung zu erzielen, sind höhere Brandschutzanforderungen aufgrund der langen Standzeit zu berücksichtigen und der Wärmeschutz muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem wurden die Kosten für die temporäre Auslagerung zum ersten Mal in der Sitzung der Betriebskommission am 07.11.2017 mit einem Betrag in Höhe von 2.500.000,00 € beschlossen. Die Pavillonanlage soll im Sommer 2023 bezugsfertig sein. Nach der Nutzung der Pavillonanlage für die Auslagerung wird die weitere Verwendung geprüft und ggf. für eine Auslagerung an einem anderen Standort verwendet oder dem Amt für Bau und Immobilien angeboten bzw. ggf. veräußert. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Auslagerung können die Kinder und Mitarbeitenden aus dem maroden, mit mehreren Mängeln behafteten, Bestandsgebäude in ein baulich sicheres Gebäude umziehen. D) Kosten 1. Mehrbedarf gesamt 3.437.205,48 € davon aktivierungsfähiger Anteil 3.437.205,48 € 2. Für den aktivierungsfähigen Mehrbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2023 3.437.205,48 € 3.437.205,48 € Gesamtsumme brutto 3.437.205,48 € 3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten keine 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs (gegenüber § 2276 vom 01.02.2018) a) zusätzliche personelle Folgekosten keine b) zusätzliche sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung keine - zusätzliche Betriebskosten keine c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine 5. Zusätzliche Jahreserträge (gegenüber § 2276 vom 01.02.2018) keine 6. Leistungen Dritter (gegenüber § 2276 vom 01.02.2018) keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen (gegenüber § 2276 vom 01.02.2018) keine 8. Sonstiges keine Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 805 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2022, OF 701/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 249 Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 76 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 28.11.2022, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 563 2022 1. Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 701/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Ziffern ergänzt wird: "7. Wie teilen sich die bei der Auslagerung mangels Platz wegfallenden Betreuungsplätze auf die Gruppen U3, Ü3 und Hort auf? 8. Werden die 31 wegfallenden Plätze von anderen Einrichtungen in der Nähe übernommen? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, wie wird die Versorgung mit Plätzen sichergestellt? 9. Warum sind zwei der Gruppen nicht voll belegt? Gibt es für die Plätze Nachfrage durch Familien? 10. Was passiert mit der 6. Gruppe?" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 2669, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022

M195 wirft Fragen auf

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2022, OF 701/1 Betreff: M195 wirft Fragen auf Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zur M 195 - Auslagerung KiZ Krifteler Straße beantworten: 1. Die Auslagerung war 2021 geplant. Warum kamen die Planungen zeitweise zum Stillstand und mussten neu ausgeschrieben werden? 2. Mit wem wurde der neue Auslagerungsstandort abgestimmt? 3. Wie wurde der zuständigen Ortsbeirat in die Suche des Auslagerungsstandortes miteinbezogen? Bzw. wenn dies nicht erfolgte, warum nicht? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Pachtdauer über die gesamte notwendige Standzeit des Interimsstandortes hinweg zu vertretbaren Konditionen verlängert werden kann? Hat sich der Eigentümer dazu bereits geäußert? 5. Wenn das KiZ nicht wie geplant auf der Gustavsburgstraße ausgelagert werden soll, was passiert dann dort? Ist der Raum langfristig nutzbar oder soll eine andere Einrichtung dorthin ausgelagert werden? 6. Wann gibt es konkrete und belastbare Informationen zum Baubeginn für den Neubau des KiZ und der anderen Einrichtungen, die zurzeit noch im maroden Gebäude an der Krifteler Straße auf dem zukünftigen Bildungscampus Gallus sind? Begründung: Die M 195 (Kinderzentrum Krifteler Straße) wurde dem OBR für die Dezember-Sitzung vorgelegt. Leider ergeben sich aus dieser noch viele Fragen. Auch die Kostensteigerung um fast 140 % erscheint sehr hoch und die Auslagerung auf ein anderes Gelände überrascht. Daher sollten zeitnah die beiliegenden Fragen beantwortet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 563 2022 1. Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 701/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Ziffern ergänzt wird: "7. Wie teilen sich die bei der Auslagerung mangels Platz wegfallenden Betreuungsplätze auf die Gruppen U3, Ü3 und Hort auf? 8. Werden die 31 wegfallenden Plätze von anderen Einrichtungen in der Nähe übernommen? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, wie wird die Versorgung mit Plätzen sichergestellt? 9. Warum sind zwei der Gruppen nicht voll belegt? Gibt es für die Plätze Nachfrage durch Familien? 10. Was passiert mit der 6. Gruppe?" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

M 195 wirft Fragen auf

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.12.2022, V 563 entstanden aus Vorlage: OF 701/1 vom 01.12.2022 Betreff: M 195 wirft Fragen auf Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zum Magistratsvortrag vom 11.11.2022, M 195 - Auslagerung KiZ Krifteler Straße zu beantworten: 1. Die Auslagerung war 2021 geplant. Warum kamen die Planungen zeitweise zum Stillstand und mussten neu ausgeschrieben werden? 2. Mit wem wurde der neue Auslagerungsstandort abgestimmt? 3. Wie wurde der zuständige Ortsbeirat in die Suche des Auslagerungsstandortes miteinbezogen? Beziehungsweise, wenn dies nicht erfolgte, warum nicht? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Pachtdauer über die gesamte notwendige Standzeit des Interimsstandortes hinweg zu vertretbaren Konditionen verlängert werden kann? Hat sich der Eigentümer dazu bereits geäußert? 5. Wenn das KiZ nicht wie geplant auf die Gustavsburgstraße ausgelagert werden soll, was passiert dann dort? Ist der Raum langfristig nutzbar oder soll eine andere Einrichtung dorthin ausgelagert werden? 6. Wann gibt es konkrete und belastbare Informationen zum Baubeginn für den Neubau des KiZ und der anderen Einrichtungen, die zurzeit noch im maroden Gebäude an der Krifteler Straße auf dem zukünftigen Bildungscampus Gallus sind? 7. Wie teilen sich die bei der Auslagerung mangels Platz wegfallenden Betreuungsplätze auf die Gruppen U3, Ü3 und Hort auf? 8. Werden die 31 wegfallenden Plätze von anderen Einrichtungen in der Nähe übernommen? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, wie wird die Versorgung mit Plätzen sichergestellt? 9. Warum sind zwei der Gruppen nicht voll belegt? Gibt es für die Plätze Nachfrage durch Familien? 10. Was passiert mit der sechsten Gruppe? Begründung: Der Magistratsvortrag M 195 (Kinderzentrum Krifteler Straße) wurde dem Ortsbeirat für die Dezembersitzung vorgelegt. Leider ergeben sich aus dieser noch viele Fragen. Auch die Kostensteigerung um fast 140 Prozent erscheint sehr hoch und die Auslagerung auf ein anderes Gelände überrascht. Daher sollten zeitnah die beiliegenden Fragen beantwortet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 608

Beratung im Ortsbeirat: 4