Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 660/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagment zu klären ob Räumlichkeiten / Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können. Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen dass der evangelische Regionalverband plant Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereit stünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2020 Die Vorlage OF 660/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 58 entstanden aus Vorlage: OF 660/11 vom 22.12.2019 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt für das Jahr 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt, um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagement zu klären, ob Räumlichkeiten beziehungsweise das Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können. Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume, in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen, dass der Evangelische Regionalverband plant, Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil, die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereitstünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 28.01.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung der KAV am 10.02.2020, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage EA 58 wird zugestimmt. Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4