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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben

Vorlagentyp: OFSPD
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagment zu klären ob Räumlichkeiten / Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können. Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen dass der evangelische Regionalverband plant Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereit stünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden.

Inhalt

Antrag vom 22.12.2019, OF 660/11

Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagment zu klären ob Räumlichkeiten / Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können.

Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen dass der evangelische Regionalverband plant Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereit stünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Dezember 2019Sie sind hier
    OFOF 660/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2020EAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenEtatanregung
  3. 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1170Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2019 20 Mio € — preisbereinigt +57 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 37 · 20.01.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
Etatanregung EA 58 2020 Die Vorlage OF 660/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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