Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagment zu klären ob Räumlichkeiten / Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können. Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen dass der evangelische Regionalverband plant Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereit stünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 22.12.2019, OF 660/11
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagment zu klären ob Räumlichkeiten / Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können.
Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen dass der evangelische Regionalverband plant Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereit stünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2019Sie sind hierOFOF 660/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenEtatanregung
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1170Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2019 20 Mio € — preisbereinigt +57 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme