Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben, sofern ein entsprechendes Budget bereitgestellt wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ohne ein Konzept für den Betrieb und die Finanzierung der laufenden Kosten der Erwerb einer Liegenschaft nicht sinnvoll wäre.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechendes Anmietungs- oder Ankaufsbudget bereitgestellt wird, könnte der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Anmietungs- oder Ankaufsverhandlungen über konkrete Liegenschaften führen und ggf. entsprechende Verträge abschließen. Neben der Schaffung eines solchen Budgets setzt die Nutzung einer Liegenschaft als Bürgertreff respektive Begegnungszentrum die Existenz einer juristischen Person voraus, die als Betreiber des Begegnungszentrums den Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Eigentümer abschließen wird. Neben dem Erwerb oder der Anmietung wäre daher zwingend auch ein dauerhaft vorhandener Etat für den dauerhaften Betrieb der Liegenschaft insbesondere vor dem Hintergrund laufender Neben- und Personalkosten bereitzustellen. Dies ist im vorliegenden Etatantrag nicht vorgesehen, sodass der Erwerb einer Liegenschaft ins Leere gehen würde, da kein Konzept für den Betrieb einer solchen Einrichtung vorliegt. Auch bei der ABG Frankfurt Holding (ABG) stehen im Riederwald weder Räumlichkeiten leer oder zum Verkauf, sodass auch Seitens der ABG keine Räumlichkeiten angeboten werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2019OFOF 660/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenEtatanregung
- 19. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1170Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerbenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab