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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 657/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A66 ausreichende Mittel in den in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen sind. Begründung: Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A66 an die A661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Wohngebiete Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen- und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 55 2020 Die Vorlage OF 657/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 55 entstanden aus Vorlage: OF 657/11 vom 02.01.2020 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A 66 werden ausreichende Mittel in den städtischen Haushalt ein- und bereitgestellt. Begründung: Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A 66 an die A 661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Bewohner der Wohngebiete in Höhe Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und die Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen einzuleiten und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1937 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 61 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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