Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung ausreichende Mittel für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A66 im städtischen Haushalt bereitstellt. Dies ist notwendig, um die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner in Fechenheim-Nord angesichts steigender Verkehrsemissionen durch den Riederwaldtunnel zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A66 ausreichende Mittel in den in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen sind.
Begründung
Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A66 an die A661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Wohngebiete Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen- und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020Sie sind hierOFOF 657/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2020EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordEtatanregung
- 9. November 2020STST 1937Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 3. Dezember 2021STST 2166Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1393Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2020 21 Mio € — preisbereinigt +50 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme