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Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord

Vorlagentyp: OFGRÜNE
128 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung ausreichende Mittel für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A66 im städtischen Haushalt bereitstellt. Dies ist notwendig, um die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner in Fechenheim-Nord angesichts steigender Verkehrsemissionen durch den Riederwaldtunnel zu erhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A66 ausreichende Mittel in den in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen sind.

Begründung

Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A66 an die A661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Wohngebiete Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen- und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2020Sie sind hier
    OFOF 657/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2020EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordEtatanregung
  3. 9. November 2020STST 1937Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
  4. 3. Dezember 2021STST 2166Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
  5. 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1393Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2020 21 Mio € — preisbereinigt +50 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 37 · 20.01.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
Etatanregung EA 55 2020 Die Vorlage OF 657/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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