Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
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Bisheriger Verlauf
02.01.2020
20.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Details im PARLIS OF_657-11_2020Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Details im PARLIS EA_55_202002.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Details im PARLIS OF_657-11_202020.01.2020
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Details im PARLIS EA_55_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.01.2020, OF 657/11
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A66 ausreichende Mittel in den in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen sind. Begründung:
Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A66 an die A661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Wohngebiete Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen- und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 55 2020 Die Vorlage OF 657/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme