Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 8

Neubau des Grünzugs Feldscheidenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71 Betreff: Neubau des Grünzugs Feldscheidenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Der vorgelegten Entwurfsplanung für den Neubau des Grünzugs Feldscheidenstraße wird zugestimmt. II. a) Die erforderlichen Mittel für die Gesamtmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.298 T€ werden bewilligt und freigegeben. b) Es dient zur Kenntnis, dass sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2020 - 2023) Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.001822 Grünzug Feldscheidenstraße 3.298 T€ III. a) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 358 T€ entstehen: Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Kapitaldienst aus Sachkosten 97 T€ aus Kapitalkosten 261 T€ 358 T€ Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. b) Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main für die Schaffung eines zusammenhängenden Grünzugs das Grundstück Gemarkung Eckenheim, Flur 10, Flurstück 283/1 im Tauschverfahren von der Stiftung Waisenhaus - Stiftung öffentlichen Rechts - erwirbt. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahme ein Mietvertrag für das Grundstück Gemarkung Eckenheim, Flur 10, Flurstück 309/8 zwischen dem Allgemeinen Almosenkasten - Stiftung öffentlichen Rechts - und der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurde. Langfristig ist der Erwerb der Fläche durch die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt. Begründung: A. Zielsetzung Durch den Erwerb von Konversionsflächen in den 1990er Jahren ist es möglich, einen Grünzug zu entwickeln, der vom Sinaipark über Eckenheim bis zum Grüngürtel reicht. Dieser Grünzug "Feldscheidenstraße" soll als öffentliche Grünfläche im Stadtteil Eckenheim entwickelt werden. Die Brachfläche zwischen Gießener Straße und Feldscheidenstraße war Teil des Geländes der amerikanischen Gibbs-Kaserne und wurde als Fahrzeugabstellfläche genutzt. Die Fläche mit einer Größe von ca. 2,25 ha ist im regionalen Flächennutzungsplan als Grünfläche festgesetzt. Durch die Neuanlage können Grünflächen in Eschersheim, Eckenheim und Preungesheim stadtteilübergreifend miteinander verknüpft werden. Das Gelände liegt seit Jahren brach und weist mittlerweile einen Bewuchs aus schnellwachsenden Bäumen und Brombeerstrauchflächen auf. Bis auf einen Weg um die Kindertagesstätte Gederner Straße und einen Bolzplatz ist das Gebiet nicht erschlossen. Trampelpfade führen zur U-Bahn-Haltestelle Theobald-Ziegler-Straße an der Gießener Straße. Durch den Grünzug Feldscheidenstraße sollen neue Fuß- und Radewegeverbindungen im Stadtteil entstehen. In den letzten Jahren sind die benachbarten Grundstücke südlich des Areals entwickelt worden. Neue Einrichtungen der Brandschutzdirektion sowie neue Wohnquartiere an der Feuerwehrstraße sind entstanden. Angrenzende Baumaßnahmen wie die Errichtung des Katastrophenschutzzentrums und der Kindertagesstätte wurden unlängst abgeschlossen. Die künftige Grünfläche soll diese neuen Wohnquartiere mit dem Wohngebiet Gederner Straße verknüpfen. Seit Jahren dringend benötigte Wegeverbindungen nach Norden zur Münzenbergerschule, zu den Kindertagesstätten, zum Spielplatz "Im Kirschwäldchen" und zur U-Bahn-Haltestelle sollen geschaffen werden. Die neue Wegeverbindung soll den Kindern aus dem Gebiet um die Feuerwehrstraße einen kurzen, sicheren und offiziell ausgewiesenen Schulweg zur Münzenbergerschule ermöglichen. Ziele der Baumaßnahme sind somit vor allem, - den Freiraum als Verbindungsstück zwischen den östlich und westlich anschließenden Grünräumen zu erhalten und langfristig zu sichern, - neue Fuß- und Radwegeverbindungen zur Erschließung der Fläche zu schaffen und - eine Grünfläche für wohnortnahe Naturerlebnisse und zur Erholung der Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Wohnsiedlungen zu entwickeln. B. Alternativen Die im regionalen Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzte Fläche verbleibt als Brachfläche mit natürlicher Sukzession und übernimmt keine Funktion als stadtteilbezogene Grünfläche mit Spiel- und Freizeiteinrichtungen sowie als städtischer Grünzug für Fuß- und Radverkehr. C. Lösung Der Hauptanteil der Planung ist die Neuanlage von Wegeverläufen, die auf die natürlich entstandene Vegetation und die bestehenden Strukturen Rücksicht nehmen. Der etwas wilde, durch Zäune und Brombeeraufwuchs undurchdringliche Charakter der Flächen soll aufgebrochen, aber im Grundsatz auch weiterhin Merkmal des neuen Grünzugs sein. Statt durchgängiger Rasenflächen sollen in weiten Teilen Blühwiesen und insektenfreundliche Gehölze den Bestand ergänzen. Wege und Freizeitanlagen bestehen aus robusten, langlebigen Materialien wie Beton und Stahl - Baustoffe, die bereits in der Vergangenheit vor Ort verwendet wurden und die zum Teil noch sichtbar sind. So wird an die ehemalige Nutzung der Fläche angeknüpft und gleichzeitig eine auf lange Sicht wirtschaftliche Bauweise verwendet. Der Grünzug gliedert sich in 2 Parkteile: - in den westlichen, hauptsächlich durch den neuen Weg und begleitende Pflanzung gekennzeichneten Teil sowie - in den östlichen Parkteil südlich des Wohngebiets an der Gederner Straße. Hier wird der schon bestehende Bolzplatz durch einen kleinen zentralen Platz mit Aufenthaltsqualität, Tischtennisplatte und eine Fitnessanlage ergänzt. Da der Spielplatz "Im Kirschwäldchen" unmittelbar an den westlichen Teil des Grünzugs angrenzt, wurden im neuen Grünzug keine weiteren Spielangebote für jüngere Kinder eingeplant. Mit dem bereits erstellten Bolzplatz ist ein attraktives Angebot für ältere Kinder vorhanden. Dieses Angebot wird für diese Zielgruppe um die Tischtennisplatte, die Fitnesselemente und die Sitz- und Treffmöglichkeiten erweitert. Wegeverbindungen Es ist ein durchgängiger, ca. 4m breiter Hauptweg geplant. Er beginnt an der U-Bahn-Haltestelle Theobald-Ziegler-Straße zunächst parallel zur Kita Feuerwehrstraße, führt dann in weitem Bogen mittig durch die Grünfläche und wird schließlich auf dem derzeit wassergebundenen Weg entlang der Kita Gederner Straße fortgeführt bis zur verlängerten Feldscheidenstraße. Zwischen Kita und Mustergarten des Landesverbands der Kleingärtner e. V. verläuft der Hauptweg erst gerade und dann weiter geschwungen durch den Grünzug, schafft die Anbindung an die Wege des Spielplatzes "Im Kirschwäldchen" und mündet schließlich auf dem bestehenden Weg in die Kreuzung Barchfeldstraße/ Kurzröderstraße/ Matternstraße. Im nördlichen Teil der Fläche schließt ein schmalerer Weg die Verbindung von der Kita Gederner Straße zum nördlichen Zugang der U-Bahn-Haltestelle. Zwischen diesen beiden Wegen sind 3 Verbindungen geplant, die mit ca. 2,50m Breite schmaler als der Hauptweg sind. Der Hauptweg wird mit farbigen, hellem Asphalt befestigt, die Nebenwege werden aus Beton hergestellt. Diese glatten Wegebeläge sind ganzjährig gut zu begehen und mit Fahrrädern zu befahren. Daneben können sie gut mit Rollern, Inline Skates, Waveboards und ähnlichen Rollsportgeräten genutzt werden und bieten damit Raum zur Freizeitgestaltung. Beleuchtung Zur Ausweisung als offizieller Schulweg wird der Hauptweg von der U-Bahn-Haltestelle bis zu seiner Anbindung an den Max-Leichter-Weg, welcher weiter zur Münzenbergerschule führt, beleuchtet. Die Beleuchtung wird durch die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH geplant, die Aufstellung ist somit Teil der Kostenberechnung des Grünzugs. Zentraler Platz Im östlichen Teil des Grünzugs wird in Verlängerung des vorhandenen Bolzplatzes ein zentraler Platz angelegt. Sitzpodeste aus Betonsockeln mit Holzlattenauflagen laden zum Verweilen ein, eine Tischtennisplatte und eine Fitnessanlage mit Parcourelementen ermöglichen aktive Betätigung. Die Platzfläche ist mit wechselnden Pflasterbelägen befestigt. Im Bereich der Fitnessanlage wird ein Kunststoffbelag als Fallschutz eingebaut. Dieses Angebot zielt in erster Linie auf Jugendliche ab. Bolzplatz Der asphaltierte Bolzplatz besteht seit einigen Jahren. Der Belag muss in einem Teilbereich erneuert werden, um die Oberflächenentwässerung zu verbessern. Tore und Ballfangzäune sind bereits vorhanden. Unterstand Der Unterstand, eine rund 5m hohe Stahlkonstruktion mit Wellblechdach, steht in unmittelbarer Nähe zum Bolzplatz. Er ist ein Relikt aus der Nutzung als Kasernengelände aus den 80er Jahren. Er soll weiterhin als überdachter Treffpunkt z. B. für die Bolzplatznutzerinnen und -nutzer dienen. Im Rahmen einer Standsicherheitsuntersuchung wurden geringfügige erhaltende Maßnahmen festgelegt, die nun ebenfalls umgesetzt werden sollen. Der Blitzschutz wird ergänzt. Fitnessanlage Eine Fitnessanlage wird am Hauptweg zwischen dem Bolzplatz und dem Zugang von der Feuerwehrstraße angeordnet. Neben stationären Fitnessgeräten für das Training verschiedener Körperregionen beinhaltet das Angebot auch eine einfache Calisthenicsanlage für Übungen mit dem eigenen Körpergewicht. Der Boden wird mit Kunststoffbelag befestigt. Sitzbänke und Abfallbehälter Es sind 4 Sitzplätze mit je 2 Sitzbänken vom Typ Frankfurter Bank geplant. 2 Sitzplätze befinden sich im westlichen Teil des Grünzugs am Hauptweg, 2 weitere im östlichen Teil inmitten der Wiesen. Durch die Bänke in den Wiesen hat man alternativ die Möglichkeit, direkt im Grünen zu sitzen und sich zu erholen. Die Flächen unter den Bänken sind mit Natursteinkleinpflaster befestigt. An publikumsintensiven Standorten wie der Fitnessanlage, dem Bolzplatz sowie an Wegekreuzungen werden Abfallbehälter eingebaut. Vegetation Der bestehende, durch jahrelange Sukzession entstandene Bewuchs, hauptsächlich aus schnellwüchsigen Bäumen wie Pappeln, Birken, Robinien, Ahornbäumen und Weiden, wurde auf seine Verkehrssicherheit hin geprüft. Nicht verkehrssichere Bäume und bereits abgestorbene Bäume und Äste mussten entfernt werden. Alle anderen Bäume werden in das Baumkataster der Stadt Frankfurt aufgenommen und bleiben erhalten. Die bestehenden Bäume und Sträucher werden durch Neupflanzungen ergänzt. So ist die Pflanzung von rund 60 Hochstämmen und mehrstämmigen Bäumen geplant. Solitärsträucher und freiwachsende Hecken aus Wildrosen bereichern die Strauchschicht. Der Bereich der vorhandenen Trockenrasen wird während der Baumaßnahme geschützt und durch blütenreiche Wildwiesenstreifen ergänzt. Außerdem werden an exponierten Stellen zum Verwildern geeignete Blumenzwiebeln eingebracht. D. Kosten 1. Investitionsbedarf /Gesamt Brutto 3.298.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Ausgaben bis 2018 2.170.000 73.863 73.863 2019 1.000.000 62.743 62.743 2020 128.000 1.602 13.020 2021 1.000.000 300.000 2022 1.800.000 1.500.000 2023 320.000 1.000.000 2024 39.792 150.000 2025 85.000 2026 85.000 2027 28.374 3.298.000 3.298.000 3.298.000 Zur Rundung: 3.298 T€ 3.298 T€ 3.298 T€ 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und des Zeitraums - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten a) Pflege der Grünflächen nach der Herstellung und der Entwicklungspflege (ab 2025) Unterhaltungspflege 30.000 € (Berechnung gemäß Pflegekostenaufstellung aus dem Grünflächenmanagement) b) Bauunterhaltungskosten für Bauwerke (z. B. Wege, Ausstattungselemente) 3% von 2.217 T€ für eine Grünanlage 66.517 € (Herstellungskosten ohne Nebenkosten, ohne Pflegearbeiten) c) Kosten aus Mietverhältnissen Kosten aus Mietvertrag zwischen dem Allgemeinen Almosenkasten - Stiftung des öffentlichen Rechts - und der Stadt Frankfurt am Main für das Grundstück Gemarkung Eckenheim, Flur 10, Flurstück 309/8 (Mietzahlung laut Vertrag ab 01.08.2023) 827 € Summe Sachkosten: 97.344 € Zur Rundung: 97 T€ 4.3 Kapitalkosten a) Kalkulatorische Verzinsung 2,50 % von 3.298 T€ / 2 = 41.225 € b) Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 3.298 T€ = 219.647 € Summe Kapitalkosten: 260.872 € Zur Rundung: 261 T€ 5. Jahreserträge - keine 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Entwurfsplan (ca. 5,5 MB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 510 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, OF 248/10 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 143 Antrag vom 26.09.2022, OF 414/10 Anregung vom 11.10.2022, OA 259 Antrag vom 17.04.2023, OF 589/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3894 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 19.05.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 71 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, FREIE WÄHLER und Gartenpartei (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 155, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 79 1

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Grünzug Feldscheidenstraße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 143 entstanden aus Vorlage: OF 248/10 vom 01.03.2022 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Grünzug Feldscheidenstraße Vorgang: M 71/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 und die folgenden Haushalte werden die erforderlichen Mittel für die Fertigstellung des Grünzugs Feldscheidenstraße eingestellt. Die letztlich pro Jahr zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für den Neubau des Grünzugs Feldscheidenstraße verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Der Grünzug Feldscheidenstraße ist ein lange zugesagtes Projekt und für das Wohnumfeld von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus ist die Fertigstellung des Grünzugs hinsichtlich Kita- und Schulweg besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71 Antrag vom 26.09.2022, OF 414/10 Anregung vom 11.10.2022, OA 259 Antrag vom 17.04.2023, OF 589/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3894 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 98 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 143 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Die Bauarbeiten beim Grünzug Feldscheidenstraße werden stark kritisiert. Die monatelangen und mit wenig Rücksicht auf Bä

S A C H S T A N D : Frage vom 15.09.2022, F 994 Die Bauarbeiten beim Grünzug Feldscheidenstraße werden stark kritisiert. Die monatelangen und mit wenig Rücksicht auf Bäume, Pflanzen und Tiere durchgeführten Arbeiten beim 1. Bauabschnitt führen zu Befürchtungen wegen des 2. Abschnitts. Die alten Bäume des legendären Eckenheimer Kirschenwäldchens, bodenbrütende Vögel und andere Tiere dürfen keineswegs durch übertriebene Rodungen gefährdet werden. Auch muss das Kleinklima beachtet werden. Es hat dabei den Anschein, dass die hohen Ansprüche, die an Bauvorhaben Privater gestellt werden, bei städtischen Vorhaben nicht so genau genommen werden. Ich frage den Magistrat, wie bei den weiteren Arbeiten die Auswirkungen auf die vorhandene Flora und Fauna so gering wie möglich gehalten werden. Antwort des Magistrats: Die Umsetzung der bisherigen Planung des zweiten Bauabschnitts so wie seinerzeit im Ortsbeirat vorgestellt wird nicht weiterverfolgt. Beim Ortstermin am 15.09.2022 vor Ort zwischen Bürger*innen, Ortsbeiratsvertreter*innen, Verwaltung und zuständiger Klimadezernentin wurde vereinbart, dass der Magistrat für den zweiten Bauabschnitt die Planungen anpassen wird. Dies wird auf der Grundlage der Ergebnisse des seitens der Bürgerschaft noch zu initiierenden Runden Tischs erfolgen, sowie grundsätzlich mit der Maßgabe, so wenig Eingriffe in den Grünbestand als nötig vorzunehmen. Der Magistrat begrüßt es, dass sich die Anwohner*innen für den Erhalt der bisherigen Wildnis engagieren und sich gemeinsam mit dem Ortsbeirat auf den Weg machen, ihre Vorstellungen für die Neugestaltung des zweiten Bauabschnitts des Grünzugs im Hinblick auf die künftige Nutzung der Freiflächen demokratisch zusammenzutragen. Dabei wird eine behutsame, klimagerechte Gestaltung unter Berücksichtigung der notwendigen Wegeführungen in diesem Bereich von den Teilnehmenden des Ortstermins gewünscht. Es zeigt sich an diesem Beispiel, wie sehr die Anforderungen an eine klimagerechte Freiflächengestaltung aufgrund der vergangenen heißen Sommer in den letzten Jahren gestiegen sind und dass die Notwendigkeit, alle Möglichkeiten der klimatischen Verbesserung des Umfeldes in der Stadt auszuschöpfen, auch auf eine hohe und auch aktive Zustimmung in der Bevölkerung stoßen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.09.2022, OF 414/10 Anregung vom 11.10.2022, OA 259 Antrag vom 19.12.2022, OF 494/10 Antrag vom 10.01.2023, OF 506/10 Antrag vom 17.04.2023, OF 589/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3894

Grünzug Feldscheidenstraße

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.10.2022, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 414/10 vom 26.09.2022 Betreff: Grünzug Feldscheidenstraße Vorgang: M 71/21; EA 143/22 OBR 10; F 994/22 Teile der Bürgerschaft haben sich aktuell nach Abschluss der langjährigen Planungen, diversen Berichterstattungen in der Presse, öffentlichen Vorstellungen im Ortsbeirat, abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren und Beendigung der Arbeiten des 1. Bauabschnittes im Grünzug Feldscheidenstraße für einen Stopp und Erhalt des Status quo im 2. Bauabschnitt eingesetzt. Die zuständige Dezernentin verkündete am 15.09.2022 diesen Petenten die sofortige Unterbrechung aller weiteren Arbeiten und die Überarbeitung im Rahmen eines Runden Tisches: "Dies soll auf der Grundlage der Ergebnisse des seitens der Bürgerschaft noch zu initiierenden Runden Tisches erfolgen." Der Ortsbeirat 10 begrüßt es natürlich sehr, wenn im laufenden Verfahren neue Erkenntnisse durchaus noch Berücksichtigung finden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Ortsvorsteherin aufgefordert, zeitnah und unverzüglich den Runden Tisch unter angemessener Beteiligung aller betroffenen/beteiligten Gruppen und deren Ideen zu konstituieren sowie schnellstmöglich Ergebnisse herbeizuführen. Die Verantwortung einer zügigen Durchführung und Ergebnisermittlung für den Runden Tisch wird ausdrücklich beim Magistrat gesehen. Der Magistrat wird darüber hinaus um Prüfung und Berichterstattung gebeten: 1. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der von der Dezernentin mit dem Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71, eingebrachte Plan vom 11.03.2021 stammt und Änderungen zu früheren Entwürfen beinhaltet. Insofern ist der Ortsbeirat sehr verwundert, dass die Dezernentin nunmehr äußert: "Ich finde die Planungen auch falsch" und "zu wenig sei auf die Frage des Artenschutzes und des Klimawandels eingegangen". Wieso wurden dann diese Planungen trotzdem so dem Magistrat, dem Ortsbeirat 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung Mitte 2021 zur Genehmigung vorgelegt? 2. In welcher Gesamthöhe sind bisher in dem Vortrag M 71 veranschlagte Mittel aufgrund der erbrachten Arbeiten abgeflossen? 3. Ab welchem Umfang unterliegen Planänderungen des 2. Bauabschnittes einem Genehmigungsvorbehalt der parlamentarischen Gremien, da sie dann nicht mehr durch die Beschlussfassung zum Vortrag M 71 gedeckt wären? 4. Die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt wurden auch ausgeschrieben und entsprechend an Auftragnehmer vergeben. Die Kalkulation des Vortrages M 71 beruht auf weitestgehend ununterbrochene Arbeitsausführungen sowie entsprechenden Geräte- und Materialeinsatz. Mit Blick auf Inflation, Materialverfügbarkeit und allgemeine Preisentwicklung: Mit welchen Erhöhungen des Mittelbedarfs zum Vortrag M 71 kalkuliert der Magistrat daraufhin? 5. Verursacht ein einjähriger Baustopp gegebenenfalls Ersatz-/Ausgleichszahlungen an die Auftragnehmer, da geplantes Personal, Geräte und Material in diesem Zeitraum nicht benötigt werden? 6. Welche klimatischen Auswirkungen verzeichnen beispielsweise Brombeersträucher, und können dicht gewachsene Sträucher wie Brombeersträucher gegebenenfalls die Wirkung von Frischluftschneisen beeinträchtigen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 143 Frage vom 15.09.2022, F 994 Antrag vom 19.12.2022, OF 494/10 Antrag vom 10.01.2023, OF 506/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 645 Antrag vom 17.04.2023, OF 589/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3894 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 259 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 259 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2589, 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 01.12.2022 Aktenzeichen: 79 1

Schulwegbeleuchtung Münzenbergerschule

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3227 entstanden aus Vorlage: OF 472/10 vom 22.11.2022 Betreff: Schulwegbeleuchtung Münzenbergerschule Der Magistrat wird gebeten, umgehend aus den bestehenden Haushaltsmitteln für den Grünzug Feldscheidenstraße auf einfache, effektive sowie kostengünstige Weise eine geeignete Schulwegbeleuchtung im Wegebereich von und zu der Münzenbergerschule bis zur verlängerten Feldscheidenstraße zu ermöglichen. Dies dürfte schnell, einfach, kostengünstig und gut mit Sonnenkraft betriebenen Leuchten möglich sein. Besonders wünschenswert wären dabei Bewegungsmelder, um so die Effektivität und Insektenfreundlichkeit der Beleuchtung zu erhöhen. Begründung: Einer der wichtigsten Punkte bei der Realisierung des Grünzugs Feldscheidenstraße war und ist unverändert die bisher fehlende Beleuchtung des Schulwegs zur Münzenbergerschule. Eine geeignete Beleuchtung des Schulweges ist nunmehr umgehend zu realisieren und soll bitte nicht weiter aufgeschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 621 Antrag vom 17.04.2023, OF 589/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3894 Aktenzeichen: 67 0

Terminierung der Planungswerkstatt „Grünzug Feldscheidenstraße“

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 589/10 Betreff: Terminierung der Planungswerkstatt "Grünzug Feldscheidenstraße" Vorgang: M 71/21; EA 143/22; F 994/22; OA 259/22 OBR 10; OM 3227/22 OBR 10; ST 621/23; ST 645/23 Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme ST 621, dass eine Vorabmaßnahme nur für die Erstellung der Schulwegbeleuchtung nicht möglich ist, da der endgültige künftige Wegeverlauf noch nicht feststeht. Ferner berichtet der Magistrat in der Stellungnahme ST 645, dass er zu gegebener Zeit auf den Ortsbeirat, auf die beteiligten Gruppen sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger zugehen und zu der Planungswerkstatt einladen wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Es ist nur bedingt nachvollziehbar, dass die Schulwegbeleuchtung erst möglich ist, wenn der endgültige künftige Wegeverlauf feststeht. Ein zeitnah sicherer Schulweg ist ein überwiegendes und eiliges Erfordernis. Trotz allem Verständnis für die Zugeständnisse an die Initiatoren des Runden Tischs, kann dies nicht ohne öffentlich bekannte Festlegung eines Zeitpunktes bis zu dessen Abschluss funktionieren, obwohl dies angemessen ist. Deshalb wird der Magistrat gebeten, diesen Zeitrahmen mitzuteilen sowie in Zusammenarbeit mit der Ortsvorsteherin, einen zeitnahen Starttermin und Zeitplan für die Planungswerkstatt zu fixieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 143 Frage vom 15.09.2022, F 994 Anregung vom 11.10.2022, OA 259 Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3227 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 621 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 645 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3894 2023 Die Vorlage OF 589/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4