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Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 26.09.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen Vorgang: OM 3664/23 OBR 7 Das Programm Nachbarschaftsstraßen hat zum Ziel, durch zeitlich befristete Absperrung von Straßen nachbarschaftliche Begegnungen zu ermöglichen und Kindern mehr Raum im öffentlichen Raum zu geben. In der Anregung OM 3664 hat der Ortsbeirat 7 die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen unterstützt. Die Nachbarschaftsstraße wurde von einer Bürger- und Bürgerinneninitiative organisiert, die das Programm sehr positiv aufgenommen hat, allerdings einige Verbesserungsvorschläge nach der Durchführung äußerte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig Nachbarschaftsstraßen, die vom Ortsbeirat unterstützt werden, leichter umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) transparenter und verschlankter Antragsprozess (z. B. mittels Handlungsleitfaden) und Angleichung an die Anforderungen bei der Organisation von Straßenfesten, 2) eine einfache und einheitliche Regelung für die Veranstaltungshaftung, 3) unentgeltliche Übernahme der Anlieferung und Aufstellung der Absperrungen sowie von Straßenschildern. Außerdem sollte der Verkehrszeichenplan vom zuständigen Amt erstellt werden. Begründung: Die Nachbarschaftsstraße in Alt-Hausen wurde an zwei Terminen, dem 25.06.2023 und 09.07.2023, durchgeführt. Im Rahmen eines nachbarschaftlichen Picknicks konnten alle Menschen vorbeikommen, eigenes Essen und Getränke mitbringen und zusammen einen schönen Sonntag verbringen. Dies erfreute sich großer Beliebtheit und stellte sich als voller Erfolg heraus. Allerdings war damit ein hoher organisatorischer und bürokratischer Aufwand verbunden, der für die nächsten Male heruntergefahren werden sollte, um das Programm der Nachbarschaftsstraßen weiterhin zu erhalten. Aus anderen Stadtteilen ist zu vernehmen gewesen, dass deswegen einige Initiativen darauf verzichtet haben, sich zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 860 Aktenzeichen: 32-1
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4685 entstanden aus Vorlage: OF 545/3 vom 28.06.2023 Betreff: Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für Nachbarschaftsstraßen Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen. Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden. Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden "Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Der Ortsbeirat unterstützt weiterhin die bereits beschlossene Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße, sofern die Initiatorin zukünftig eine solche organisieren möchte. Begründung: Um es deutlich zu sagen: Das Ordnungsamt ist bei der Planung und Genehmigung von Straßenfesten und Ähnlichem ausgesprochen bürgerfreundlich und hilfsbereit. Es sollen also keine falschen Schuldzuweisungen stattfinden. Dennoch ist mit Bedauern festzustellen, dass die vom Ortsbeirat 3 unterstützte Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (welche am 4. Juni 2023 geplant war) aufgrund des Fehlens einer formalen Anforderung leider nicht genehmigt werden konnte (Vorlage des Verkehrszeichenplans). Dies lässt sich für die Zukunft verbessern, indem die zuständigen Stellen noch mehr als bisher die geltenden Vorgaben selbst übernehmen und so die ausführenden Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung einer Nachbarschaftsstraße entlasten. Dazu gehören u. a. die Erstellung eines Verkehrszeichenplans (was ohne nähere Fachkenntnisse kaum machbar ist) und die Anlieferung und Aufstellung von Schildern und Absperrungen, die ansonsten selbst in Höchst abgeholt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Betreff: Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024 Vorgang: OM 4554/23 OBR 7; OM 4685/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen. Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden. Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden " Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Es müssen Mittel im Haushalt eingestellt werden um Werbung und Programm (z.B. Einkauf von Spielmaterial, Ausleihe von Tischen und Bänken, oder den Einsatz von Spielmobilen) zu ermöglichen. Begründung: Die Ortsbeiräte 3 (OM4485) und 7(OM4554) haben bereits darauf hingewiesen, dass das Projekt "Nachbarschaftsstraßen" unter den jetzigen Bedingungen in den Stadtteilen organisatorisch und finanziell kaum zu stemmen ist. Dem schließt sich der OBR 11vollumfänglich an. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4685 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4938 2024 Die Vorlage OF 546/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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