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Reflexion

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Bürgersteig im Bereich des Konsulats der Republik Korea

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 482/12 Betreff: Bürgersteig im Bereich des Konsulats der Republik Korea Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Konsulates der Republik Korea aufzufordern seiner Räum- und Streupflicht nach der Satzung über die Straßenreinigung In der Stadt Frankfurt am Main vom 01.10.2017 nachzukommen oder andernfalls für die Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße zu verhängen. Foto: privat Begründung: Seit Jahren erfolgt keine Fertigstellung des Konsulates, worauf offensichtlich die Stadt Frankfurt am Main keinerlei Einfluss nehmen kann. Jedoch ist jede Eigentümerin, jeder Eigentümer verpflichtet seiner Räum- und Streupflicht nachzukommen. Da es sich hier um einen Schulweg und einen hochfrequentierten Kreuzungsbereich mit vielen Metern Bürgersteig handelt, muss der Magistrat die Umsetzung dieser Verpflichtung veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5175 2024 Die Vorlage OF 482/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4