Reflexion
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Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2008, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 608/9 vom 20.02.2008 Betreff: Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße! Vorgang: B 860/07, B 515/07, B 90/07 Bei der Prüfung und Planung zur Einrichtung von ebenerdigen Fußgängerquerungen über die Eschersheimer Landstraße nördlich und südlich der Kreuzung Hügelstraße hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass die derzeitigen Platzverhältnisse nicht ausreichend sind, solche Überwege einzurichten. Auch der Wunsch, zusätzlich zu den Überwegen von dort aus behindertengerechte Zugänge zu den Bahnsteigen zu schaffen, ist nur bei Schließung der Zugänge zur Fußgängerunterführung möglich. Der Ortbeirat sieht jedoch die Notwendigkeit, die Fußgängerunterführung und die Zugänge zu den U-Bahn-Stationen zu erhalten, und fordert deshalb den Magistrat auf, die Planungen für die neuen Fußgängerquerungen aufzugeben, wenn diese nur bei der Schließung der Zugänge zu den Bahnsteigen möglich wären. Begründung: Weitere Querungen über die Eschersheimer Landstraße sind zwar wünschenswert, tragen aber aus Sicht des Ortsbeirats nicht zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger bei. Unfälle zwischen U-Bahn und Fußgängern sind immer möglich, gerade weil es Übergänge gibt. Besonders an der Kreuzung Hügelstraße müssen von den U-Bahn-Stationen bis zu den Haltestellen der kreuzenden Buslinien bis zu sechs Fahrbahnen/Gleise überquert werden! Es würden damit unverantwortliche Situationen entstehen, wenn Personen beim Aussteigen aus der U-Bahn den gewünschten Bus kommen sehen. Sie würden dann, statt der gefahrlosen Benutzung der Unterführung, ohne die roten Ampeln zu beachten und bei fließendem Verkehr, bis zu sechs Fahrbahnen queren, um, vielfach ohne Rücksicht auf die Fußgängerampeln, den Bus zu erreichen. Dies betrifft insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden eine große Zahl von Schulkindern, die beim Umsteigen die Unterführung frequentieren. Eine steigende Anzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist dann mit hoher Sicherheit zu erwarten. Außerdem wird mit der Schließung der Unterführung Hügelstraße eine Einzelhandelsexistenz vernichtet, wenn dem dort befindlichen Blumenladen das Umsteigepublikum entzogen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2008, ST 968 Antrag vom 09.01.2023, OF 436/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Aktenzeichen: 66 2
Schließung der Unterführung Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 990/9 vom 24.08.2009 Betreff: Schließung der Unterführung Hügelstraße Vorgang: OM 2195/08 OBR 9; ST 968/08; OM 3312/09 OBR 9 Der Ortsbeirat lehnt die im Ortsbeirat vorgestellte Version der Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße ab, da hier die Aufgänge zu den Bahnsteigen entgegen der Forderung des Ortsbeirats ganz geschlossen werden müssen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, eine neue Planung vorzustellen, in der die Treppenanlagen und Bahnsteige so umgebaut werden, dass sowohl ein unterirdischer als auch ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen möglich ist. Dies kann durch ein Verschieben der Bahnsteige um wenige Meter nach Norden beziehungsweise Süden erreicht werden. Wenn dies nicht realisiert werden kann, ist auf einen Umbau komplett zu verzichten. Falls jedoch die Umbauten gegen den Willen des Ortsbeirats durchgeführt werden, wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat umgehend die erforderlichen Änderungen am Signalprogramm der Ampeln vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2009, ST 1490 Antrag vom 09.01.2023, OF 436/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße barrierefrei und ökologisch umbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2010, NR 1702 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße barrierefrei und ökologisch umbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 942 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Die aktuelle Zahl der Umsteiger/innen wird ermittelt und bekannt gegeben. Begründung: Begründung zu 1: Die Fragen wurden nicht vollständig beantwortet, so dass Nachfragen in Form einer neuen FAG-Anfrage Nr. A 1141 gestellt werden. Begründung zu 2 (Punkt 3 der Anfrage / Bericht): Die Schätzung aus dem Jahr 2004 ist veraltet und sollte durch aktuelle Zählungen fundiert werden. Was ergeben aktuelle Zahlen, möglichst differenziert nach Alter, Geschlecht, Haupt- und Nebenumsteigezeiten, Mobilitätseinschränkung, stark sehbehindert/blind, Gehhilfe, Gepäck, Rolli? Antragsteller: FAG Antragstellende Person(en): Stadtv. Gisela Becker Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.11.2009, B 942 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 436/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 942 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 83 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 942 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1702 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 942 = Kenntnis, NR 1702 = Ablehnung) NPD (B 942 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1702 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 942 = Kenntnis, NR 1702 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 942 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1702 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FAG und NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7877, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße barrierefrei und ökologisch umbauen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 493 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße barrierefrei und ökologisch umbauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 7959 - A 1141 FAG - Zu 1.) Die Luftqualität in Frankfurt am Main wird durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) an vier Standorten kontinuierlich überwacht. Keine dieser vier Messstationen befindet sich im Bereich der Kreuzung Hügelstraße / Eschersheimer Landstraße. Informationen zur Luftbelastung können auf der Internetseite des HLUG (www.hlug.de), sowie im Internetauftritt des Umweltamtes (www.umweltamt.stadt-frankfurt.de > Luft & Stadtklima > Luftmesswerte > Luftqualität 2009) abgerufen werden. In Frankfurt am Main ist die Belastung der Menschen mit Luftschadstoffen seit Beginn der 90er Jahre deutlich zurückgegangen. Durch die Einführung von Filter- und Rauchgasreinigungsanlagen in Industrieanlagen und Kraftwerken, Heizungsmodernisierungen, emissionsärmere Brennstoffe, den Einsatz von Abgasreinigungssystemen bei Kraftfahrzeugen und verbesserte Kraftstoffe konnten beachtliche Erfolge erzielt werden. Durch den Rückgang der Emissionen können die EU-Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol im Stadtgebiet inzwischen eingehalten werden. Auch der ab 2015 geltende Grenzwert für besonders kleine Feinstäube (PM2,5) wird bereits im Stadtgebiet unterschritten. Lärmberechnungen werden im Zuge kommunaler Lärmminderungsplanungen zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Zu 2.) 2716,8 m2. Zu 3.) In der Hügelstraße wurden am Mittwoch dem 24.03.2010 in der Zeit von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr die Umsteigenden in der Umsteigerichtung von den U-Bahnen zu den Bussen erfasst. Vereinfachend wird angenommen, dass die Übergänge von den Bussen zu den U-Bahnen in der Menge proportional erfolgen. Nutzung von Unterführung und oberirdischer Querungsmöglichkeit - Teil 1 Umsteiger mit Nutzung der Unterführung Umsteigerichtung U-Bahn >> Bus in Stundengruppen, nach Geschlecht und Gesamtergebnis Geschlecht Stundengr. weiblich männlich Merkmal nicht erfasst Summe 06:30-09:00 107 100 207 09:00-12:00 102 70 1 173 12:00-15:00 292 127 419 15:00-18:00 312 166 478 18:00-21:00 260 134 8 402 Summe 1073 597 9 1679 Umsteiger mit Nutzung der Unterführung Gesamt Tag alle Umsteige-Richtungen 3358 Prozent von Gesamtmenge Umsteiger 90% Umsteiger mit Nutzung der Unterführung Geschlechter in Prozent weiblich 64% männlich 36% Umsteiger ohne Nutzung der Unterführung Umsteigerichtung U-Bahn >> Bus in Stundengruppen, nach Geschlecht und Gesamtergebnis Geschlecht Stundengr. weiblich männlich Merkmal nicht erfasst Summe 06:30-09:00 5 12 17 09:00-12:00 1 7 3 11 12:00-15:00 44 37 17 98 15:00-18:00 22 11 33 18:00-21:00 15 8 23 Summe 87 75 20 182 Umsteiger ohne Nutzung der Unterführung Gesamt Tag alle Umsteige-Richtungen 364 Prozent von Gesamtmenge Umsteiger 10% Umsteiger ohne Nutzung der Unterführung Geschlechter in Prozent weiblich 54% männlich 46% Nutzung von Unterführung und oberirdischer Querungsmöglichkeit - Teil 2 Umsteiger mit Nutzung der Unterführung Umsteigerichtung U-Bahn >> Bus nach Altersgruppen Altersgruppe Stundengruppen <18 18-24 25-44 45-59 60> Summen 06:30-09:00 57 52 60 30 8 207 09:00-12:00 11 32 82 21 28 174 12:00-15:00 116 56 173 51 24 420 15:00-18:00 48 102 181 91 55 477 18:00-21:00 34 117 122 98 31 402 Summen 266 359 618 291 146 1680 Umsteiger mit Nutzung der Unterführung Gesamt Tag alle Umsteige-Richtungen 3360 Prozent von Gesamtmenge Umsteiger 90% Umsteiger mit Nutzung der Unterführung Altersgruppen in Prozent unter 18 Jahren 16% 18-24 Jahre 21% 25-44 Jahre 37% 45-59 Jahre 17% ab 60 Jahre 9% Umsteiger ohne Nutzung der Unterführung Umsteigerichtung U-Bahn >> Bus nach Altersgruppen Altersgruppe Stundengruppen <18 18-24 25-44 45-59 60> Summen 06:30-09:00 1 8 6 1 16 09:00-12:00 1 7 2 10 12:00-15:00 28 33 19 19 99 15:00-18:00 5 11 10 8 34 18:00-21:00 3 18 1 22 Summen 35 44 55 16 31 181 Umsteiger ohne Nutzung der Unterführung Gesamt Tag alle Umsteige-Richtungen 362 Prozent von Gesamtmenge Umsteiger 10% Umsteiger ohne Nutzung der Unterführung Altersgruppen in Prozent unter 18 Jahren 19% 18-24 Jahre 24% 25-44 Jahre 31% 45-59 Jahre 9% ab 60 Jahre 17% Mobilitätseinschränkungen Umsteiger mit Gehbehinderung Umsteigerichtung U-Bahn >> Bus in Stundengruppen, nach Geschlecht und Altersgruppe Altersgruppe Stundengr. Geschlecht 25-44 45-59 60> Summe 6-9 weiblich 1 1 9-12 weiblich 1 1 2 männlich 1 6 7 12-15 männlich 1 1 2 15-18 männlich 6 3 9 18-21 weiblich 12 12 männlich 5 5 Summe 7 2 29 38 Drei der Umsteiger mit Gehbehinderung nutzten nicht die Unterführung Umsteiger mit Gehbehinderung Gesamt Tag alle Umsteige-Richtungen 76 Prozent von Gesamtmenge Umsteiger 2% Umsteiger mit Sehbehinderung Umsteigerichtung U-Bahn >> Bus in Stundengruppen, nach Geschlecht und Altersgruppe Summe von Hochrechnung Altersgruppe Stundengr. Geschlecht 25-44 60> Summe 9-12 weiblich 2 2 Merkmal nicht erfasst 1 1 Summe 2 1 3 Umsteiger mit Sehbehinderung Gesamt Tag alle Umsteige-Richtungen 6 Prozent von Gesamtmenge Umsteiger 0,1% Mitführung großer Gegenstände was ? Anzahl Gesamt Tag Prozent von Gesamtmenge Umsteiger Kinderwagen 27 54 1,5% Gepäck 10 20 0,5% Fahrräder 6 12 0,3% Rollstuhl 2 4 0,1% Rolator 0 0 0,0% Umsteigebeziehungen von / nach Fahrtrichtungen Umsteiger von U-Bahn kommend auf die Fahrtrichtung Berkersheim Mitte der Linie 39 bzw. auf die Fahrtrichtung Weißer Stein der Linie 69 in Stundengruppen U-Bahn Fahrtrichtung Stundengr. >>Nord >>Süd Summe 06:30-09:00 64 108 172 09:00-12:00 43 54 97 12:00-15:00 183 187 370 15:00-18:00 244 101 345 18:00-21:00 166 71 237 Summe 700 521 1221 Umsteiger von U-Bahn kommend auf die Fahrtrichtung Ginnheim Markus-Krankenhaus der Linie 39 bzw. auf die Fahrtrichtung Hügelstraße > Weißer Stein der Linie 69 in Stundengruppen U-Bahn Fahrtrichtung Stundengr. >>Nord >>Süd Summe 06:30-09:00 5 46 51 09:00-12:00 78 9 87 12:00-15:00 99 48 147 15:00-18:00 118 49 167 18:00-21:00 167 21 188 Summe 467 173 640 Grafik : Umsteiger von U-Bahn kommend in alle Richtungen Zu 4.) Die Vorplanung für einen barrierefreien Umbau der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße sieht im Planungsbereich der Eschersheimer Landstraße die Anlage beidseitiger Schutzstreifen vor. Die Anlage von Schutzstreifen vor dem Umbau des Knotenpunktes lehnt der Magistrat ab. Die in der Vorplanung zum Umbau des Knotenpunktes vorgesehenen Änderungen des Bordsteinverlaufs führen zwangsläufig zu einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen und Erneuerung der bestehenden Markierung. Zu 5.) Als zusätzliche Maßnahme zum Klimaschutz wird die Aufnahme heller Zuschlagstoffe in die Asphaltmischung geprüft. Diese Beimischung hat einen positiven Effekt auf die Abstrahlung der Sonneneinstrahlung und trägt zu einer weniger starken Aufwärmung der Asphaltfläche bei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.01.2010, A 1141 Antrag vom 03.01.2013, OF 529/9 Antrag vom 09.01.2023, OF 436/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 04.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 493 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.09.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 493 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8717, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.09.2010 Aktenzeichen: 66 0
Barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 436/9 Betreff: Barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 2195/08 OBR 9; ST 968/08; OM 3558/09 OBR 9; ST 1490/09; NR 1702/10; B 493/10 In der Vergangenheit wurde die Möglichkeit einer barrierefreien Querung der Kreuzung untersucht. Bei der Prüfung und Planung einer ebenerdigen Querungsmöglichkeit hatte sich nach damaligem Stand herausgestellt, dass dazu die Unterführung zwingend aus Platzgründen geschlossen werden müsste. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche Planungen es aktuell gibt die Kreuzung barrierefrei umzubauen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2008, OM 2195 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2008, ST 968 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3558 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2009, ST 1490 Antrag vom 22.01.2010, NR 1702 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 493 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 582 2023 Die Vorlage OF 436/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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