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Reflexion

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Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 355/7 vom 25.04.2019 Betreff: Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Vorgang: V 274/16 OBR 7; ST 590/17 Seit vielen Jahren ist der Zirkus/bzw. ein Zirkus ein bis zwei Mal jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor Kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel zwei bis drei Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht, Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von zwei bis drei Wochen nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Duldung an die überprüfte Einhaltung der folgenden Auflagen geknüpft ist: 1. Die Stromversorgung ist gesichert. Die Nutzung eines mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugers ist nicht gestattet. 2. Die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung ist gewährleistet, insbesondere erfolgt keine Abwasserentsorgung in die Nidda bzw. den Altarm. 3. Die Wiese wird in einwandfreiem Zustand geräumt. Sollte die Einhaltung der genannten Auflagen nicht zu gewährleisten sein, darf keine Nutzungsduldung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 274 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 590 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542 Antrag vom 24.11.2019, OF 431/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5445 Aktenzeichen: 67 0

Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2019, OF 431/7 Betreff: Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten Vorgang: OM 4660/19 OBR 7; ST 1542/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. Die Einhaltung der Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt zur Nutzung von Landschaftsschutzzonen - und insbesondere der Forderungen 1. + 2. aus der OM 4660/2019 - beim derzeit auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke "gastierenden" Zirkus regelmäßig zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen einzufordern. 2. Zu prüfen, ob der Zirkus gegen eine Gebühr legal Strom von der benachbarten Einrichtung AP2 erhalten kann, um den Einsatz mobiler Stromerzeuger zu unterbinden. 3. Bei Nichtbeachtung der Umweltauflagen eine Räumung des Geländes zu veranlassen und auch durchzusetzen. 4. Dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände max. zwei Mal im Jahr für jeweils zwei Wochen für Gastspiele genutzt wird und nicht mehr als Winterquartier dient. 5. Bis zum Sommer 2020 endlich das angekündigte Konzept für den Umgang mit dieser Nutzergruppe vorzulegen. Begründung: Seit Mitte Oktober hat wieder ein Zirkus auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke seine Zelte aufgeschlagen. Da nun Vorstellungen für die Weihnachtszeit angekündigt sind, ist davon auszugehen, dass der Zirkus wieder einmal illegal sein Winterquartier im Landschaftsschutzgebiet aufschlagen wird. Dies ist bereits im Winter 2017/2018 der Fall gewesen. Anwohner berichten von nicht unerheblichen Verstößen gegen Umweltschutzauflagen (z.B. parkende Autos auf den Grünflächen), Lärmbelästigungen durch mobile Stromerzeuger (Diesel) und Beleidigungen durch die Nutzer des Geländes. In der ST 1542/2019 berichtet der Magistrat: "Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z.B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann." Die Nutzung der Niddawiese als Winterquartier für einen Zirkus kann aus Sicht des Ortbeirats nur geduldet werden, wenn die Auflagen der Stadt Frankfurt eingehalten werden und von der Nutzung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt und keine Belästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner - z.B. durch mobile Stromerzeugung - ausgehen. Bei Nichteinhaltung der Auflagen sollten dem Zirkus eine angemessene Möglichkeit von 1-2 Wochen zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten die Auflagen danach immer noch nicht eigehalten werden, sollte der Zirkus geräumt werden und an einen anderen geeigneteren Standort verlagert werden. Auch sog. Zirkusunternehmen müssen sich an geltendes Recht halten und verwirken durch dauerhafte Verstöße die sehr großzügig ausgelegte Duldung bei der illegalen Nutzung öffentlicher Grünflächen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5445 2019 Die Vorlage OF 431/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4