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Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten

Vorlagentyp: OFSPD
172 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

an geltende Gesetzte halten Vorgang: OM 4660/19 OBR 7; ST 1542/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat

  1. Die Einhaltung der Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt zur Nutzung von Landschaftsschutzzonen - und insbesondere der Forderungen 1. + 2. aus der OM 4660/2019 - beim derzeit auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke "gastierenden" Zirkus regelmäßig zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen einzufordern.
  2. Zu prüfen, ob der Zirkus gegen eine Gebühr legal Strom von der benachbarten Einrichtung AP2 erhalten kann, um den Einsatz mobiler Stromerzeuger zu unterbinden.
  3. Bei Nichtbeachtung der Umweltauflagen eine Räumung des Geländes zu veranlassen und auch durchzusetzen.
  4. Dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände max. zwei Mal im Jahr für jeweils zwei Wochen für Gastspiele genutzt wird und nicht mehr als Winterquartier dient.
  5. Bis zum Sommer 2020 endlich das angekündigte Konzept für den Umgang mit dieser Nutzergruppe vorzulegen. Begründung: Seit Mitte Oktober hat wieder ein Zirkus auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke seine Zelte aufgeschlagen. Da nun Vorstellungen für die Weihnachtszeit angekündigt sind, ist davon auszugehen, dass der Zirkus wieder einmal illegal sein Winterquartier im Landschaftsschutzgebiet aufschlagen wird. Dies ist bereits im Winter 2017/2018 der Fall gewesen. Anwohner berichten von nicht unerheblichen Verstößen gegen Umweltschutzauflagen (z.B. parkende Autos auf den Grünflächen), Lärmbelästigungen durch mobile Stromerzeuger (Diesel) und Beleidigungen durch die Nutzer des Geländes. In der ST 1542/2019 berichtet der Magistrat: "Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z.B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann." Die Nutzung der Niddawiese als Winterquartier für einen Zirkus kann aus Sicht des Ortbeirats nur geduldet werden, wenn die Auflagen der Stadt Frankfurt eingehalten werden und von der Nutzung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt und keine Belästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner - z.B. durch mobile Stromerzeugung - ausgehen. Bei Nichteinhaltung der Auflagen sollten dem Zirkus eine angemessene Möglichkeit von 1-2 Wochen zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten die Auflagen danach immer noch nicht eigehalten werden, sollte der Zirkus geräumt werden und an einen anderen geeigneteren Standort verlagert werden. Auch sog. Zirkusunternehmen müssen sich an geltendes Recht halten und verwirken durch dauerhafte Verstöße die sehr großzügig ausgelegte Duldung bei der illegalen Nutzung öffentlicher Grünflächen.

Inhalt

Antrag vom 24.11.2019, OF 431/7

Betreff: Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten Vorgang: OM 4660/19 OBR 7; ST 1542/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat

  1. Die Einhaltung der Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt zur Nutzung von Landschaftsschutzzonen - und insbesondere der Forderungen 1. + 2. aus der OM 4660/2019 - beim derzeit auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke "gastierenden" Zirkus regelmäßig zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen einzufordern.
  2. Zu prüfen, ob der Zirkus gegen eine Gebühr legal Strom von der benachbarten Einrichtung AP2 erhalten kann, um den Einsatz mobiler Stromerzeuger zu unterbinden.
  3. Bei Nichtbeachtung der Umweltauflagen eine Räumung des Geländes zu veranlassen und auch durchzusetzen.
  4. Dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände max. zwei Mal im Jahr für jeweils zwei Wochen für Gastspiele genutzt wird und nicht mehr als Winterquartier dient.
  5. Bis zum Sommer 2020 endlich das angekündigte Konzept für den Umgang mit dieser Nutzergruppe vorzulegen. Begründung: Seit Mitte Oktober hat wieder ein Zirkus auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke seine Zelte aufgeschlagen. Da nun Vorstellungen für die Weihnachtszeit angekündigt sind, ist davon auszugehen, dass der Zirkus wieder einmal illegal sein Winterquartier im Landschaftsschutzgebiet aufschlagen wird. Dies ist bereits im Winter 2017/2018 der Fall gewesen. Anwohner berichten von nicht unerheblichen Verstößen gegen Umweltschutzauflagen (z.B. parkende Autos auf den Grünflächen), Lärmbelästigungen durch mobile Stromerzeuger (Diesel) und Beleidigungen durch die Nutzer des Geländes. In der ST 1542/2019 berichtet der Magistrat: "Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z.B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann." Die Nutzung der Niddawiese als Winterquartier für einen Zirkus kann aus Sicht des Ortbeirats nur geduldet werden, wenn die Auflagen der Stadt Frankfurt eingehalten werden und von der Nutzung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt und keine Belästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner - z.B. durch mobile Stromerzeugung - ausgehen. Bei Nichteinhaltung der Auflagen sollten dem Zirkus eine angemessene Möglichkeit von 1-2 Wochen zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten die Auflagen danach immer noch nicht eigehalten werden, sollte der Zirkus geräumt werden und an einen anderen geeigneteren Standort verlagert werden. Auch sog. Zirkusunternehmen müssen sich an geltendes Recht halten und verwirken durch dauerhafte Verstöße die sehr großzügig ausgelegte Duldung bei der illegalen Nutzung öffentlicher Grünflächen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. November 2016OFOF 101/7Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2016VV 274Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimAnfrage
  3. 13. März 2017STST 590Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimStellungnahme
  4. 25. April 2019OFOF 355/7Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 14. Mai 2019OMOM 4660Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenDirektanregung
  6. 12. August 2019STST 1542Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenStellungnahme
  7. 24. November 2019Sie sind hier
    OFOF 431/7Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 26. November 2019OMOM 5445Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte haltenDirektanregung
  9. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 172 WochenSTST 466Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetze haltenStellungnahme
  10. 24. Oktober 2022OFOF 460/10Konzept für Standplätze für ZirkusseOrtsbeiratsantrag · SPD
  11. 8. November 2022OMOM 3089Konzept für Standplätze für ZirkusseDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 36 · 26.11.2019
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5445 2019 Die Vorlage OF 431/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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