Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum darf der Zirkus, der seit Monaten im Landschaftsschutzgebiet an der Nidda in Praunheim sein Quartier aufgeschlagen hat, den Standplatz offensichtlich ohne Genehmigung seit vielen Monaten nutzen?
- Wann wird dem Zirkus ein anderes Quartier zugewiesen bzw. wann erfolgt eine Räumung des Areals?
- Wie will der Magistrat verhindern, dass die Grünflächen in Zukunft dauerhaft illegal genutzt werden Begründung: In der Gemarkung Praunheim existiert nördlich der Nidda ein Gelände, das zur Landschaftsschutzzone I gehört. Auf diesem Gelände gastierte in den vergangenen Jahren immer wieder für einige Wochen ein Zirkus. Gegen diese temporäre Nutzung ist nichts einzuwenden, solange entsprechende Genehmigungen bestehen und die Auflagen eingehalten werden. Nun hat dieser Zirkus bereits im Sommer sein Quartier hier bezogen und nichts deutet darauf hin, dass der Platz in absehbarer Zeit wieder verlassen wird. Als dauerhaftes Standquartier ist das Gelände aber nicht geeignet, weil z.B. alte LKW seit vielen Wochen mitten auf den Grünflächen stehen und eine dauerhafte Schädigung der Anlage zu erwarten ist. Vorstellungen des Zirkus finden nicht statt. Nachfragen beim Grünflächenamt und der Unteren Naturschutzbehörde ergaben, dass der Zirkus über keinerlei Genehmigung verfügt und mithin das Gelände illegal nutzt. Zudem hat sich der Zirkus den Zugang zu Wasser und Strom ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Praunheimer Flüchtlingsunterkunft erschlichen. Der pflegliche Umgang mit öffentlichen Grünflächen ist der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, wenn z.B. ein Zirkus diese Grünflächen mehrere Monate illegal in Beschlag nehmen kann.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2016, OF 101/7
Betreff: Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum darf der Zirkus, der seit Monaten im Landschaftsschutzgebiet an der Nidda in Praunheim sein Quartier aufgeschlagen hat, den Standplatz offensichtlich ohne Genehmigung seit vielen Monaten nutzen?
- Wann wird dem Zirkus ein anderes Quartier zugewiesen bzw. wann erfolgt eine Räumung des Areals?
- Wie will der Magistrat verhindern, dass die Grünflächen in Zukunft dauerhaft illegal genutzt werden Begründung: In der Gemarkung Praunheim existiert nördlich der Nidda ein Gelände, das zur Landschaftsschutzzone I gehört. Auf diesem Gelände gastierte in den vergangenen Jahren immer wieder für einige Wochen ein Zirkus. Gegen diese temporäre Nutzung ist nichts einzuwenden, solange entsprechende Genehmigungen bestehen und die Auflagen eingehalten werden. Nun hat dieser Zirkus bereits im Sommer sein Quartier hier bezogen und nichts deutet darauf hin, dass der Platz in absehbarer Zeit wieder verlassen wird. Als dauerhaftes Standquartier ist das Gelände aber nicht geeignet, weil z.B. alte LKW seit vielen Wochen mitten auf den Grünflächen stehen und eine dauerhafte Schädigung der Anlage zu erwarten ist. Vorstellungen des Zirkus finden nicht statt. Nachfragen beim Grünflächenamt und der Unteren Naturschutzbehörde ergaben, dass der Zirkus über keinerlei Genehmigung verfügt und mithin das Gelände illegal nutzt. Zudem hat sich der Zirkus den Zugang zu Wasser und Strom ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Praunheimer Flüchtlingsunterkunft erschlichen. Der pflegliche Umgang mit öffentlichen Grünflächen ist der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, wenn z.B. ein Zirkus diese Grünflächen mehrere Monate illegal in Beschlag nehmen kann.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. November 2016Sie sind hierOFOF 101/7Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016VV 274Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimAnfrage
- 13. März 2017STST 590Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimStellungnahme
- 25. April 2019OFOF 355/7Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2019OMOM 4660Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenDirektanregung
- 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 143 WochenSTST 1542Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenStellungnahme
- 24. November 2019OFOF 431/7Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FARBECHTE