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Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden

Vorlagentyp: OFSPD
143 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Seit vielen Jahren ist der Zirkus/ bzw. ein Zirkus 1-2 x jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel 2-3 Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590/2017 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohner/innen berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von 2-3 Wochen nicht hinnehmbar.

Inhalt

Antrag vom 25.04.2019, OF 355/7

Betreff: Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Seit vielen Jahren ist der Zirkus/ bzw. ein Zirkus 1-2 x jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel 2-3 Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590/2017 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohner/innen berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von 2-3 Wochen nicht hinnehmbar. Dies Vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Duldung an die überprüfte Einhaltung der folgenden Auflagen geknüpft ist:

  1. Die Stromversorgung ist gesichert. Die Nutzung eines mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugers ist nicht gestattet.
  2. Die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung ist gewährleistet, insbesondere erfolgt keine Abwasserentsorgung in die Nidda bzw. den Altarm.
  3. Die Wiese wird in einwandfreiem Zustand geräumt. Sollte die Einhaltung der genannten Auflagen nicht zu gewährleisten sein, darf keine Nutzungsduldung erfolgen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. November 2016OFOF 101/7Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2016VV 274Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimAnfrage
  3. 13. März 2017STST 590Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimStellungnahme
  4. 25. April 2019Sie sind hier
    OFOF 355/7Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 14. Mai 2019OMOM 4660Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenDirektanregung
  6. 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 143 WochenSTST 1542Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenStellungnahme
  7. 24. November 2019OFOF 431/7Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 26. November 2019OMOM 5445Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte haltenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 31 · 14.05.2019
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4660 2019 Die Vorlage OF 355/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüne1 FarbechteFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
1 Farbechte
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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