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Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden

Vorlagentyp: OM
172 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

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Begründung

Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Vorgang: V 274/16 OBR 7; ST 590/17 Seit vielen Jahren ist der Zirkus/bzw. ein Zirkus ein bis zwei Mal jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor Kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel zwei bis drei Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht, Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von zwei bis drei Wochen nicht hinnehmbar.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 355/7 vom 25.04.2019

Betreff: Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Vorgang: V 274/16 OBR 7; ST 590/17 Seit vielen Jahren ist der Zirkus/bzw. ein Zirkus ein bis zwei Mal jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor Kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel zwei bis drei Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht, Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von zwei bis drei Wochen nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Duldung an die überprüfte Einhaltung der folgenden Auflagen geknüpft ist:

  1. Die Stromversorgung ist gesichert. Die Nutzung eines mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugers ist nicht gestattet.
  2. Die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung ist gewährleistet, insbesondere erfolgt keine Abwasserentsorgung in die Nidda bzw. den Altarm.
  3. Die Wiese wird in einwandfreiem Zustand geräumt. Sollte die Einhaltung der genannten Auflagen nicht zu gewährleisten sein, darf keine Nutzungsduldung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. November 2016OFOF 101/7Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2016VV 274Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimAnfrage
  3. 13. März 2017STST 590Winterquartier für einen Zirkus in PraunheimStellungnahme
  4. 25. April 2019OFOF 355/7Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 14. Mai 2019Sie sind hier
    OMOM 4660Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden
    Direktanregung
  6. 12. August 2019STST 1542Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen duldenStellungnahme
  7. 24. November 2019OFOF 431/7Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 26. November 2019OMOM 5445Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte haltenDirektanregung
  9. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 172 WochenSTST 466Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetze haltenStellungnahme
  10. 24. Oktober 2022OFOF 460/10Konzept für Standplätze für ZirkusseOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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